Wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt, darf ein Arbeitgeber das Arbeitsverhält als ruhendes Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten, um Abfindung zu sparen?
Wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt und nicht mehr in seinem urspünglichen Beruf arbeiten kann, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhält als ruhendes Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten, um nicht kündigen zu müssen? Die Möglichkeit in anderer Form für den Arbeitgeber zu arbeiten wurden von Seiten des Arbeitgebers abgelehnt. Eine Kündigung will er nicht aussprechen, um keine Abfindung zu zahlen. Der Arbeitnehmer hatte zuvor 17 Jahre für den Arbeitnehmer gearbeitet und die Firmal von Anfang an mit aufgebaut. Muss er selber kündigen und eine dreimonatige Sperre hinnehmen?
3 Antworten
Geht's hier um ein normales Arbeitsverhältnis? Die Abfindung steht ja nur an, wenn der AG eine gerechtfertigte Kündigungsschutzklage befürchten müsste. Selber kündigen, nein. Solltest du mit Krankheit die Möglichkeit eines neuen Arbeitsvertrages erhalten, ist dein jetziger AG über einen Aufhebungsvertrag bestimmt nicht traurig.
Wie kommst Du darauf, dass Du bei einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung hättest?
Wenn ein Arbeitsverhältnis ordentlich (fristgemäß) gekündigt wird, besteht ein "Anspruch" auf eine abfindung nur, wenn der Arbeitgeber diese nach KSchG § 1a anbietet - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung.html
Das muss er aber nicht.
Wenn die Dauer der Entgeltfortzahlung abgelaufen ist, erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse. Die wird möglicherweise dann prüfen lassen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt und die Rentenversicherung den Ball bekommt.
Wieso Abfindung ? Wenn der Arbeitnehmer dauerhaft nicht mehr arbeiten kann dann ist eine Kündigung absolut normal und gerechtfertigt - ganz ohne Abfindung. Das ruhende Arbeitsverhältnis ist ein reines Entgegenkommen für den Fall dass der Arbeitnehmer sich doch wieder erholt.