Wenn ein Alleinunterhalter (Freiberufler) eigene Veranstaltungen organisiert, könnte er dann ins Gewerbe rutschen (Veranstalter sind ja Gewerbebetreiber)?

3 Antworten

Ja, das tut er dann, mit allen Rechten und Pflichten eines Veranstalters.

Wenn man diese Veranstaltung in zB einer Diskothek durchführt, dann hat der Diskobetreiber ja wahrscheinlich ein Gewerbe angemeldet. Wäre er dann als Veranstalter möglich und der Auftretende kann freiberuflich bleiben?

In jedem Fall hat einer der Rechnungen schreibt und Geld verdient eine Steuernummer... ob Kleinunternehmer oder nicht ist irrelevant. 
Gewerbe treiben ohne Gewerbeanmeldung ist nicht erlaubt.

Gewerbe treiben ohne Gewerbeanmeldung ist nicht erlaubt.

 Künstler zählen zu den Freien Berufen. Eine Gewerbeanmeldung ist daher nicht erforderlich. 

ob Kleinunternehmer oder nicht ist irrelevant.

Anderes Thema - die Kleinunternehmerregelung ist eine Regelung aus dem Umsatzsteuergesetz.

Wenn er nur eigene Veranstaltungen, also eigene Auftritte organiseirt nicht.

Wenn er auch die Auftritte anderer Künstler organisiert, dann ja.

Danke für Ihre Antwort.
Wie ist es, wenn ein Supporter unentgeltlich auch auftritt? Oder durch zB. eine Spende durch das Publikum finanziert wird?

@stiffsidelic

Was ist denn ein Supporter im Kleinkunstbereich?

Soll das ein Künstler sein, der sozusagen das Vorpürogramm macht, um ins Geschäfts zu kommen?

Dann ist es noch immer die Veranstaltung des Künstlers, der die Sache in der Hauptsache macht.

Erst wenn der eigene Beitrag weniger als die Hälfte der Veranstaltung ausmacht, wird es gefährlich.

@wfwbinder

Genau. Man hat in der Regel einen Supportact, der das WarmUp übernimmt. 
Ist das genau geregelt? Wie sähe es in einer Mixed-Show aus, wo mehrere Künstler auftreten. Dann würden zum Beispiel 3 Künstler sich die Zeit teilen. Müsste dann einer der Künstler ein Gewerbe haben, da keiner mehr als die Hälfte macht und als Hauptkünstler gilt?

@stiffsidelic

Nun kommst Du in einen Bereich, wo ein Steuerberater mit Dir ein Gespräch machen würde um die Varianten durchzusprechen.

  1. Sind es immer die gleichen 3?

  2. Welcher Aufwand ist mit der Organisation verbunden?

  3. Wir das Honorar für den Abend irgendwie geteilt?

  4. Oder bekommt der Organisator das Geld und gibt desn anderen mal was ab, mal nicht?

Aber die wichtigste frage, lohnt sich diese Überlegung überhaupt? der Gewerbesteuerfreibetrag ist 24.500,- auf den Gewerbeertrag. Die Gewerbesteuer wird, wenn überhaupt was rauskommt auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer interessiert sich überhaupt dafür?

Ich würde eine Künstleragentur, wenn überhaupt, nur dann anmelden, wenn ich als Künstler an Veranstaltungen nciht mehr teilnehme udn nur organisiere.

@wfwbinder

Naja, es geht halt nur darum, wie weit ich mit meiner Freiberuflichkeit gehen kann. 
Wenn ich zum Beispiel als Moderator für Kunst gegen Bares (eine offene Bühne, wo jeder auftreten kann und das Publikum durch Spenden die Künstler belohnt) arbeite. 
Es ist ja nur nebenberuflich, aber ob man nun doppelte Buchführung und Gewerbesteuer abführen muss, ist ja schon ein Unterschied. 

@stiffsidelic

Nicht jeder Gewerbetreibender macht eine doppelte Buchführung. Dazu musst Du minimum über 50.000,- Gewinn machen.

Bringt Dein Nebenberuf wirklich soviel ein, dass Du über 24.500,- Gewinn machst?

Wenn das für Dich Nebenberuf ist, was ist Dein Hauptberuf udn was verdienst Du damit?

@wfwbinder

Nein, da habe ich wohl nur weiter gedacht, als nötig. 
Aber das Ziel ist ja, das irgendwann hauptberuflich zu machen. Und dann sind die Vorteile eines Freiberufler schon etwas, was man gerne mit nimmt. 

@stiffsidelic

Also machst Du erstmal alles als freier Beruf. Wenn Du es hauptberuflich machst, teilst Du das Unternehmen auf in:

persönlcih = freier Beruf

organisatorisches = Gewerbebetrieb.