Wenn die Wohnung auf mein Namen angemeldet ist, darf ich dann bestimmen wer hier rein darf und wer nicht?

5 Antworten

Ja, prinzipiell hast du Hausrecht, wenn du den Mietvertrag unterschrieben hast und darfst bestimmen, wer in die Wohnung darf und wer nicht.

Ausnahmen sind Polizisten mit einem Durchsuchungsbeschluss, bzw. bei "Gefahr im Verzug" und der Gerichtsvollzieher (letzterer allerdings nur nach fruchtlosen Kontaktversuchen).

Auch Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte von Behörden benötigen einen Durchsuchungsbeschluss, wenn man sie nicht freiwillig in die Wohnung lässt.

@PatrickLassan

..., den sie nach mehreren fruchtlosen Kontaktversuchen beantragen können...

:)

Du hast ja recht, ich dachte, das wäre klar.

wenn du die wohnung gemietet hast, ist sie dein und du darfst bestimmen, wer kommt und geht. auch leute, die dort wohnen und keinen mietvertrag haben, darfst du von jetzt auf gleich wegschicken, weil sie nur gast sind.

wobei ein mietvertrag aber nicht schriftlich sein muss. es würde schon reichen, wenn deine eltern mietzahlungen an dich oder den vermieter nachweisen könnten. dann wäre es auch ihre wohnung und du könntest sie nicht rausschmeissen.

Eine Wohnung ist nicht "auf einen Namen gemeldet". Es gibt zwei Dinge:

  • Den/Diejenigen, der/die den Mietvertrag unterschrieben haben
  • Den/Diejenigen, die die Wohnung als ihren Erstwohnsitz angemeldet haben

Mieter einer Wohnung haben dort Hausrecht und können bestimmen, wer dort rein darf und wer nicht.

Alle Bewohner der Wohnung haben das gleiche Hausrecht. Wer den Mietvertrag unterschrieben hat, ist irrelevant.

Was heißt "auf deinen Namen angemeldet"? Stehst du im Grundbuch? Dann wäre immer noch die Frage, wer die Kosten für die Wohnung bestreitet.