Wenn die Behörde einen Bauantrag fünf Monate einfach liegen lässt, ist er dann irgendwann automatisch genehmigt?

4 Antworten

Lasst dir nichts erzählen, in der Tat gibt es sowas uU im Baurecht.

Maßgebend dafür ist die Landesbauordnung deines Bundeslands. Dort gibt es tatsächlich teils die Regelung dass die Genehmigung als erteilt gilt, wenn die Behörde innerhalb eines Zeitraums nicht reagiert.


Beispielsweise Bauordnung für Hambug §61 (3.4):

Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Fristen nach den Sätzen 1 bis 3 versagt wurde.


Das bedeutet aber dass man zB einfache Bauvorhaben plant, man sollte eine Eingangsbestätigung seiner Unterlagen besitzen und die Behörde darf ihrerseits keine Forderungen gestellt haben.
Sowas kann natürlich problematisch sein einfach weil mal ein Brief untergegangen ist. Also immer Rücksprache halten bzw. Anwalt hinzuziehen um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

lieber Teilnehmer, was Du schreibst, ist irreführendes Halbwissen.

§61 in der HBauO  bezieht sich auf "vereinfachte Verfahren", daraus kann man nicht auf einfache Gebäude schliessen.

Siehe meinen Beitrag vom 13.11.2017. 

für das vereinfachte Verfahren gilt z.B. in Hessen (§56 HBO),  dass sie innerhalb eines gültigen Bebauungsplanes liegen, keiner Abweichung, Befreiung oder Ausnahme bedürfen, usw.

Dazu hat die Fragestellerin gar keine Aussagen getroffen.

Anwälte sind hier wenig hilfreich, man muss die Gesetze (und Zusammenhänge) verstehen und nicht nur lesen können.

@Loreley30

Und wo ist da jetzt der Fehler?

JA es gibt die Möglichkeit, dass damit die Genehmigung schlicht dadurch erteilt ist, dass die Behörde kein Widerspruch erhoben hat.

Natürlich gilt das nicht den privaten Nachbau des Eiffelturms.
Ich habe explizit auf einfache Vorhaben verwiesen. Das Zitat aus der Hamburger Bauordnung wird bei der Fragestellerin nur mit 2%tiger Wahrscheinlichkeit zutreffen, schlicht weil sie in einem anderem Bundesland lebt.

Grundsätzlich sehen die Bauordnungen sowas meist vor und - je nach Auslastung der Behörde - werden tatsächlich untergeordnete Anträge schlicht beiseite gelegt und damit bewusst aber stillschweigend genehmigt, weil man keinen Sinn darin sieht diese Arbeit auch noch zu machen, wo das Personal knapp ist.

OB und mit welchem Wortlaut dieses Gesetz in ihrem Bundesland gilt, wie der Wortlaut zu deuten ist, wie genau sie die Einhaltung der Fristen nachweisen kann usw. kann nur der Fachmann klären.
Genau darum habe ich sie an einen Solchen (Anwalt = Fachmann für Recht; ja sicher in diesem Fall wäre sicherlich ein Architekt als Fachplaner auch nicht falsch, aber vermutlich hat sie keinen der für Sie diese Behördengänge und Organisation macht - sonst käme diese Frage gar nicht erst auf).
Und die meisten Bauvorhaben, auch die nach dem vereinfachten Verfahren, kosten viel Geld.
Wäre eine echt blöde Idee, einfach das Geld auszugeben und dann gegenüber der Behörde den Schwarzbau erklären zu müssen. Genau darum braucht man jemanden der einem die Sachlage genau erklären kann.

Soo und genau DAS ist die Sachlage die wir hier haben und die noch keine der bisherigen Antworten dargelegt hat.
JA unter Umständen kann das Vorhaben schlicht durch nicht Antworten der Behörde genehmigt sein - DAS aber bitte vom Fachmann genau (er)klären lassen, alles andere kann teuer werden.

Leider nein,

Du hast vlt. etwas von genehmigungsfreien Bauvorhaben oder einer Genehmigungsfreistellung im Zusammenhang mit einem qualifizierten Bebauungsplan.

Dein Architekt/-in oder das zuständige Bauamt kann Dir weiterhelfen.

Leider nein. Genehmigt ist er nur mit Unterschrift und Stempel.

Frag doch bitte höflich bei der Behörde nach.

Du scheinst nicht zu wissen was "genehmigt" bedeutet.