Wenn der Unterhaltsvorschuss wegen neu Heirat vom Jugendamt wegfällt, kann die normale Unterhalt an die Mutter trotzdem weiter über das Jugendamt laufen??

5 Antworten

Über eine Beistandschaft kann das Geld, das der Vater zahlt an das Jugendamt gehen und das überweist es weiter. Viele Jugendämter wollen den Fall aber lieber abschliessen und die wollen, dass das Geld direkt gezahlt wird auf das eigene Konto. Bei mir haben sie es bis zum 21. Lebensjahr meines Kindes gemacht, 20 Jahre lang, allerdings kam da oft gar kein Unterhalt oder nur sehr wenig (manchmal 20 Euro) und so konnte ich angeben, dass die das unter Kontrolle halten sollen und ggf. dann eben auch gleich was unternehmen können.

Wenn der Vater regelmäßig zahlt, werden sie es vielleicht nicht machen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/03/lk20040303_1bvl001300.html

Das habe ich mir jetzt mal gegönnt. Damit also als Grundlage will ich mal antworten:

Der Unterhaltsvorschuss dient nur als Vorschuss für den regelmäßigen zustehenden Unterhaltsanspruch. Er ist für Alleinstehende gedacht da sie in einer besonders schwierigen Situation sind. Eben alleine. 

Der Unterhaltsanspruch des Kindes fällt ja mit einer Heirat nicht weg. Allerdings ist dann die Mutter nicht mehr alleine. Sie hat also Unterstützung zur Seite die helfen kann den Unterhalt auf dem normalen rechtlichen Weg einzutreiben. Dabei kann, selbstverständlich, das Jugendamt einbezogen werden. 

Zu unterscheiden ist also zwischen UnterhaltsVORSCHUSS und UnterhaltsANSPRUCH. Der sollte so schnell als möglich geltend gemacht werden damit der Vater  keinen Tag aus seiner Verantwortung herausfallen kann. 

Aber bitte: Ob ein Titel besteht oder nicht geht ja aus Deiner Frage nicht hervor. 

Wenn Du Dich da weiter einlesen möchtest: Ich wurde mit dieser Suchabfrage fündig

wegfall unterhaltsvorschuss wegen neuheirat

Mir zeigt mein Browser dann auch noch andere Abfragemöglichkeiten an. Unter anderem komme ich so auch an die Veröffentlichung des zuständigen Bundesministeriums die sich relativ einfach ausdrückt und den Link zum vollständigen Gesetzestext hat. 

Damit Du auf der sicheren Seite bist, wende Dich mit der Frage ans Jugendamt!

Da aus den wenigen Worten auch nicht hervorgeht wer hier fragt, nur soviel:

Eltern bleiben ihren Kindern gegenüber immer unterhaltspflichtig. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, können Schulden entstehen. Darum ist es also wichtig, sich um diese Dinge zeitnah zu kümmern!

Der Unterhalt ist ja fürs Kind und nicht für die Mutter - die verwaltet das Geld ja nur, so lange das Kind noch minderjährig ist! Den Rechtsanspruch hat aber ausschließlich das Kind!

das jugendamt kann den vater auffordern den unterhalt zu überweisen. macht er das nicht zahlt das jugendamt da aber keinen vorschuss mehr.

Das Jugendamt KANN (muss nicht), im Interesse des Kindes den Unterhalt vom Vater eintreiben.