Wenn der Rentenbescheid auf sich warten lässt, Kündigung des Arbeitesplatzes noch kein ALG 1
Ich bin im Sept. 61 Jahre alt und möchte zum 1. November mit 9% Abzügen in die Rente für Schwerbehinderte gehen. Die Voraussetzungen sind lt. DRV alle erfüllt! Nun habe ich noch einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 28.02.2015 und bin dort zum 1. November 11 Monate dort beschäftigt. Meine Frage: Was ist wenn die DRV sich mit dem endgültigen Rentenbescheid Zeit lässt. Ich muss ja meinen Arbeitsvertrag zum Rentenbeginn (1.11.) kündigen! Wenn dann der Rente noch nicht genehmigt ist oder doch noch irgendwas. Beim ALG 1 sind die 12 Monate noch nicht zusammen beim Arbeitsgeber habe ich ggf. schon gekündigt? Was meint ihr, was soll ich tun?
8 Antworten
Bis zum 1. 11. ist ja noch Zeit genug. Wenn deine Rentenunterlagen komplett sind, dauert die Bearbeitung in der Regel 3-4 Monate.
Wenn du einen Anspruch auf AlG 1 hast, kannst du das beantragen. Da aber hier die Arbeitsagentur praktisch nur in "Vorleistung" auf die zu erwartende Rente geht, werden andere Sozialleistungen nur vorschussweise gewährt. Mit der dann irgendwann fälligen Rentennachzahlung wird dann aufgerechnet.
Rechtlich hättest du ja keinen Anspruch auf AlG 1, da du ja dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Außerdem hättest du wegen der Eigenkündigung mit Sperrzeit zu rechnen.
Trotz anspruch auf Rente gibt es eine Sperrzeit
Die 12 Monate musst du in den letzten 24 Monaten gearbeitet haben. Das hast du ja vielleicht, schau doch noch mal in die Vormonate.
Unabhängig davon, wenn der Rentenbescheid auf sich warten lässt, kannst du Leistungen nach dem SGB XII - also Sozialhilfe - beantragen.
Einfach nicht kündigen?
Wenn die Rente bewilligt wurde kannst du dich mit deinem Arbeitgeber immer noch auf einen Aufhebungsvertrag einigen.
6 wochen lohnfortzahlung im krankheitsfall. danach beginnt der anspruch auf krankengeld (60% des letzten bruttos) für mehr als 50 wochen. ich will dir ja keine krankheit unterstellen-aber hast du diese lösung mal bedacht?
12 Monate in 24 Monaten muß man gearbeitet haben? Ja habe ich, es liegen da aber 3 Monate ALG-Bezug dazwischen! Gilt das MIT DEN 24 Monaten IMMER noch?
Nochmal zum Verständnis,
Beschäftigung: vom 5/2012 bis 07.2013 ALG 1 vom 08.2013 bis 11/2013 Arbeit ggf. vom 11/2013 bis 10/2014
Hatte noch Restanspruch und dann wie lange an 11/2014 ALG 1 ? Zieht auch noch der Bestandsschutz?
Ja, trotzdem. Du hast ja 12 Monate in den letzten 24 Monaten gearbeitet.