Wenn der Junge 13 und das Mädchen 14 ist, ist dann das Mädchen strafbar wenn sie zusammen Geschlechtsverkehr haben?

12 Antworten

Wenn Du von deutscher Rechtssprechung ausgehst, dann hast Du die Wette leider verloren:

In Deutschland gilt, dass sexuelle Handlungen (was streng genommen beim Zungenkuss losgeht) zwischen Personen AB 14 und Personen UNTER 14 als "Sexueller Missbrauch von Kindern" strafbar ist!

Ob das Kind ein Mädchen oder Junge ist, mit dem Sex einverstanden ist oder gar den Älteren Partner "verführt" hat spielt dabei keine Rolle. Auch die Eltern können es nicht wirksam genehmigen - im Gegenteil, denn sie würden bei Förderung oder Duldung dieser Handlung sogar selbst Ärger bekommen.

Auch wenn es in manchen Fällen schwer nachvollziehbar ist (zwei 13jährige haben Sex: nicht strafbar - einer der beiden wird 14: strafbar - der zweite wird ebenfalls 14: nicht strafbar) - so ist die Gesetzeslage.

Natürlich wird auch ein Richter in einem solchen Fall anders urteilen, als wenn ein Erwachsener sich an einer 13jährigen gegen deren Willen vergreift - aber eine Verhandlung könnte es geben... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

§ 176, Absa. 1 StGB:

Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

Für den der das 15 Lebensjahr erreicht hat ist es strafbar, egal ob männlich oder weiblich.

Es ist für sie strafbar - wird aber in solchen Fällen kaum geahndet

Alles Gute.

In Deutschland Ja. In der Schweiz nicht.

In Deutschland gilt Sex erst ab 14 für beide .

In der Schweiz gibt es die 3 Jahres regel.  Beide dürfen nicht mehr als 3 Jahre Unterschied haben, einer muß ü14 sein.