Wenn der Arbeitgeber nach der Identifikationsnummer fragt, welche meint er? Krankenkassenmitgliedsnr

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hat er auf das Schreiben des zuständigen Finanzamtes in Sachen "Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale" aus 2011 und damit auf die IdNr. Anspruch?

Um korrekt abrechnen zu können, sollte die Bescheinigung von 2013 vorliegen. Da der elektronische Abgleich mit dem Finanzamt ab spätestens 2014 verpflichtend ist, dieser aber nur über die Steueridentifikationsnummer möglich ist, wirst du dieselbe mitteilen müssen. Oder die Abrechnung erfolgt mit Steuerklasse 6. Kannst du dir überlegen, was dir lieber ist. ;-)

Die Id.Nr. bleibt ein Leben lang dieselbe, muss also bei neuem AG nicht neu beantragt werden.

Mitgliedsnummer bei KK ist nicht wichtig, interessiert den AG eigentlich auch nicht, nur die SV-Nummer ist für die Abrechnung notwendig.

Er meint die Steueridentifikationsnummer - wenn du sie nicht weißt ruf beim Finanzamt an. Er braucht aber auch deine Mitgliedsbescheinigung von der Krankenkasse - auch anrufen.

Krankenkasse - braucht er - er überweist ja so deine Beiträge zur SV ( alle gehen an die KK) so weiß man das es deine sind.