Wendehammer bis auf Privatgrundstück

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Nein musst du nicht.Du kannst dafür von demjenigen der da gebaut hat eine Nutzungsentschädigung verlangen.Lass das aber einen anwalt machen,da er sich mit den Gesetzen besser auskennt.Die Gegenseite wird das auch durch einen anwalt klären lassen.

Der Wall wurde auf deinem Grundstück errichtet? Ohne deine Genehmigung? Dann kannste nur den Beschwerdeweg beschreiten! Bauamt befragen und mit Klage drohen. Gebe dich bei Einigung mit einer Entschädigung zufrieden. Wenn keine Einigung, Anwalt und Klage. So etwas würde ich mir auch nicht bieten lassen!

Im Normalfall werden diese Bauvorhaben vorher öffentlich angezeigt.

Ich würde mich mal von einem Anwalt beraten lassen.

Öffentlichkeit geht vor Privateigentum was Strassenbau angeht. aber genaueres kann dir nur ein Gutachter mit anschliessender evtl. Klage sagen - ich würde so aus dem Bauchraus die Chancen dafür schlecht sehen.