wen man im laden was kaputt macht, wer zahlt?

16 Antworten

Grundsätzlich muss jeder, der einen Schaden verursacht, dem Geschädigten den Schaden ersetzen.

Wenn man diesen Schaden nicht vorsätzlich verursacht hat, leistet die Privathaftpflicht, falls man eine abgeschlossen hat.

Bitte aber auch beachten, dass nur der verursachte Schaden ersetzt wird. - Dies bedeutet dann nicht, dass man den Verkaufspreis incl. Gewinn erstatten muss, sondern meist nur den Einkaufspreis.

Wir hatten uns ja neulich schon ;)

Dass der Verursacher zahlt, ist viel zu pauschal. Und "Ursachen" gibt es denn auch viel zu viele. Grundsätzlich zahlt jeder selbst, es sei denn ein anderer hat fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

@Droitteur

Dass der Verursacher zahlt, ist viel zu pauschal.

Einfach mal im BGB nachschauen ! Außerdem habe ich nirgends geschrieben, dass der Verursacher zahlt!

Grundsätzlich zahlt jeder selbst, es sei denn ein anderer hat fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

Soll also bedeuten, dass zwei Personen den Schaden verursacht haben ???

sehe ich genauso, man sollte wen dan nur den Einkaufpreis bezahlen des Händler, aber generell finde ich es nicht gut auf eigene rechnug zu bezahlen!! 

@balarama108

Tatsächlich auch nur den Schaden, ja - würde mich aber nicht wundern, wenn der eine oder andere Laden erst mal so tut, als würde der Verkaufspreis zu zahlen sein^^

Aber wie gesagt: Solange man sich ordentlich bewegt, haftet man auch nicht ohne Weiteres.

@Droitteur

wenn der eine oder andere Laden erst mal so tut, als würde der Verkaufspreis zu zahlen sein

Versuchen kann man es, nur man hat darauf keinen Rechtsanspruch!

Aber wie gesagt: Solange man sich ordentlich bewegt, haftet man auch nicht ohne Weiteres.

Solange man sich aufmerksam und ordentlich in einem Laden bewegt, verursacht man ja auch keinen Schaden!

@Apolon

Dann weicht wohl dein Verständnis für den Begriff "Ursache" von meinem Verständnis ab. Ist nicht schlimm, muss ja nur mal geklärt werden^^

Ins BGB schaue ich öfter mal. Auf deine Nachfrage an anderer Stelle bzgl Quellen war ich übrigens nicht eingegangen, weil mir dein Ton nicht passte und du gleichzeitig ja selbst auf Quellen verzichtet hast.

@Droitteur

Ins BGB schaue ich öfter mal. Auf deine Nachfrage an anderer Stelle bzgl Quellen war ich übrigens nicht eingegangen, weil mir dein Ton nicht passte und du gleichzeitig ja selbst auf Quellen verzichtet hast.

hm... wenn dir meine Schreibweise dir gegenüber nicht passt, könnte ich dies ja noch verstehen. Aber bisher hast Du noch nie einen Ton von mir gehört.

Und was besagt mir jetzt dein Hinweis bezüglich an anderer Stelle ? Also Hellseher eigne ich mich nicht.

Auch ein "König" darf nicht das Eigentum Anderer beschädigen, ohne dafür aufkommen zu müssen. Deshalb gibt es für solche Fälle private Haftpflichtversicherungen. Wer die nicht hat, kann die Beiträge, die er spart, ja in eine Spardose stecken, die er zerdeppern kann, wenn mal ein solcher Schaden zu begleichen ist.

Allerdings ergibt sich jetzt natürlich die Frage: Wer zahlt für die zerschlagene Spardose...?

Wenn es nicht mit Absicht war, also ein Unfall, dann bezahlt die Versicherung. Noch dazu, wenn es so eng ist.


Entweder bezahlt Deine private Haftpflichtversicherung oder - wenn Du keine hast -  Du musst den Schaden ersetzen.

Der Verursacher des Schadens haftet dafür. Der Eigentümer der Sache hat somit rechtlich gesehen einen Schadenersatzanspruch.

In den meisten Fällen, übernimmt so etwas die private Haftpflichtversicherung, sollte der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt worden sein. ;)