Wem wurde bereits ein Verfahren wegen Fahrerflucht eingestellt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

aus meiner Zeit als Schichtbeamter: Es werden relativ viele Unfallfluchten eingestellt, wenn diese z.B. nur ein Parkrempler waren und der Unfallverursachende glaubhaft versichern kann, dass er den Schaden nicht bemerkt hat. Auch sehr hilfreich war immer, wenn dieser dem Unfallgeschädigten anstandslos den Schaden bezahlt hat.

In den wenigsten Fällen haben sich die Unfallverursacher einen Anwalt genommen. Es gibt im Endeffekt eh nur zwei Möglichkeiten: Der Staatsanwalt glaubt dir, dass dus nicht bemerkt hat oder er glaubt es dir nicht, was soll der Anwalt da groß machen?

Wenn du z.B. aussteigst, den Schaden begutachtest und dann wegfährst => Verurteilung

Wenn du aussteigst, keinen Schaden feststellst und wegfährst => Einstellung des Verfahrens

Wenn du es gar nicht merkst => Einzelfallentscheidung

Was liegt denn bei dir konkret vor?

Ja beim einparken, habe ich ein Auto touchiert, habe zwar was bemerkt, deshalb auch ausgestiegen, an meinem Auto ist vorne ein Kratzer, den ich nicht nachvollziehen konnte, es war auch der Firmenwagen von meinem Mann und hatte bereits Kratzer überall, am Anderen Auto konnte ich Nichts feststellen, denn ich habe leider am falschen Ort geschaut, ein Mann saß gegenüber in einer Bäckerei, hatte alles gut beobachtet, ich bin davon ausgegangen, dass er der Besitzer vom Auto ist, stand auch kurz, hat mich angeschaut, und dann saß er wieder, in dem Moment war ich erleichtert, stieg in meinem Auto und fuhr weg, genau eine Stunde später stand die Polizei bei mir, und hat mir Fahrerflucht vorgeworfen, ich war natürlich geschockt, versuchte denen zu zeigen, dass ich wirklich kein Schaden am anderen Auto feststellen konnte, aber die haben mir nicht geglaubt, sie haben mir auch ein Foto gezeigt, wo ein ganz sichtbarer Kratzer am hinteren Tür stand, was ich wirklch vorher nicht feststellen konnte, keine Ahnug warum Blackout oder..Auf jeden Fall ist alles ganz blöd gelaufen, habe nachträglich der Versicherung alles mitgeteilt und den Besitzer vom beschädigten Auto kontaktiet, ihm alles erzählt wie es war, er war auch nett und bei der Polizei keine Anzeige gegen mich, naja aber es hilft alles nicht, habe natürlich auch einen Anwalt beauftragt, der hat Akteneinsicht verlangt, aber die Polizeiinspektion informierte ihn, dass er Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft verlangen soll, und dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, das Ganze ist vor etwa10 Tagen passiert und seitdem lebe ich in einem Alptraum!

@dadoulila

Dass mit der Versicherung, ich meinte, ich habe sie einfach über den Schaden informiert, da die Polizei mir das Kennzeichen vom anderen Auto gegeben hatte..

@dadoulila

Entschuldige die verspätete Antwort:

Also als aller erstes Mal: Nicht in einem Alptraum leben, sowas kommt vor und ist kein Beinbruch, dafür wird niemand eingesperrt. Die Auskunft, die der Anwalt erhalten hat ist Standard, die hab ich selber schon Dutzende Male verschickt.

Dass der Unfallgegner keine Anzeige erstatten wollte ist nicht so unerheblich. Zwar handelt es sich bei der Unfallflucht um ein Offizialsdelikt, d.h. die Polizei muss auf jeden Fall ermitteln, aber auch für den Staatsanwalt ist es interessant, ob der "Geschädigte" an einer Strafverfolgung interessiert ist oder nicht.

Ich würde mich noch drum kümmern, dass ich eine Bestätigung von der Versicherung bekomme, dass ich den Vorfall gemeldet habe und dann an den zuständigen Sachbearbeiter der Polizei senden (am besten mit einem Brief, dass du es sofort gemeldet hast, nachdem du von dem Schaden erfahren hattest...)

Als letztes für die Zukunft: Im Gesetz steht, dass du bei einem Unfall warten musst, bis der Geschädigte kommt, damit du diesem deine Personalien geben kannst. EINEN ZETTEL SCHREIBEN MIT DEINEN PERSONALIEN UND HINTER DEN SCHEIBENWISCHER KLEMMEN REICHT NICHT!!!! Dies umgehst du, indem du die Polizei anrufst. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Du siehst einen Fremdschaden (dein eigener ist egal, nur Fremdschaden ist wichtig): Dann nimmt die Polizei eine sogenannte 142er Meldung auf (geht auch telefonisch), d.h. du un der Halter des anderen Fahrzeugs kriegen jeweils die andreen Personalien, ihr macht das über die Versicherung, Ende.

2. Du siehst KEINEN Fremdschaden: Dann wird eine sogenannte "Vorsorgliche Meldung über Unfallbeteiligung" erfasst. Hat der andere keinen Schaden, hörst du nie wieder was. Hat der andere aber doch einen Schaden, dann ruft der bei der Polizei an, sagt "Hey mir ist einer gegen das Auto gefahren, das ist Unfallflucht, mein Kennzeichen lautet soundso." Dann schaut der Kollege nach und sagt: "Nein, da hat sich bereits einer gemeldet, das ist keine Unfallflucht." Der Rest dann wie bei 1.

Also: IMMER bei der Polizei in so einem Fall anrufen;) Dann bist auf der sicheren Seite. Und nocheinmal: Beruhig dich, alles ist gut, dir wird nichts passieren, im schlechtesten Fall kriegst du eine Geldstrafe im unteren 3-stelligen Bereich, aber auch das glaub ich nicht (das hatte ich auf 5 Jahre Dienst auf der Straße nur 2 (!!!) mal...)

@Dommie1306

Vielen Dank Dommie 1306 für Deine positive Antwort! Ja mit der Zeit versuche ich mich immer zu beruhigen! Heute habe ich vom Geschädigten erfahren, dass er bereits am 08.12. beim Gutachter. War, wie von der Polizei gewünscht, und Die Schadenssumme beläuft sich auf 1337,75€ inkl. MwSt. Das Original wurde bereits meiner Versicherung geschickt. tja, ich weiss, dass Gutachter ein bißchen übertreiben, aber so ist leider, darüber habe ich auch meinen Anwalt informiert, und ich bin gespannt, was die Staatsanwaltschaft entscheidet! Also nochmal Danke für Deine Unterstützung und frohe Weihnachten dabei!

@dadoulila

Dir auch frohe Weihnachten, lass dir davon die Feiertage nicht verderben. Wird alles gut werden:) Für sowas hast ja eine Versicherung...

Das ist mir passiert, eingestellt, weil ich nachweisen konnte, dass ich mich nicht vom Unfallort entfernt hatte. Alles ohne Anwalt.

Ok, danke!

Hallo, ich habe das selbe Problem wie sie es ist mir gestern passiert das ich beim rausfahren jemand beschädigt habe ich bin ausgestiegen um zu gucken aber sah nichts bei dem beschädigten und bei mir auch nichts. Es habs auch zeugen die es der Polizei vermitteln haben das ich ausgestiegen bin und es geguckt habe und das ich weg fuhr, heute morgen kam die Polizei zu mir zuhause das ich das Fahrzeug beschädigt habe und Fahrerflucht gemacht hätte dabei habe ich ehrlich nichts gesehen. Ich war vor paarstunden bei der Polizei aber die meinten ich soll heute Abend nochmal kommen. Ich mein kann gut möglich sein das ich es war aber ich habe nichts gesehen und bin weg gefahren erst heute morgen nach dem die Polizei zu meinem Auto gelaufen sind habe ich gesehen das ich am hinteren linken Reifen ein Kratzer habe. Ich weiß jetzt leider nicht was ich machen soll und was auf mich zukommen wird..

Hallo Fatjonah,

Ja ist blöd, ich weiß, such dir einen guten Anwalt, der auch für Verkehrsrecht zuständig ist, und wenn Du bei der Polizei keine Aussagen gemacht hast, dann nutze dein Schweigerecht! Das ist das Beste für den Anwalt! Viel Glück! Es ist ein Kampf!

Siehe meine Antwort und meinen Kommentar... ich persönlich denke, dass auf einen Anwalt verzichtet werden kann, aber die von mir oben genannten Schritte sollen unbedingt durchgeführt werden!

Viel Erfolg:)