Wem steht Kindergeld zu wenn...?

6 Antworten

Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und von ihnen nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst, kannst du bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen, findest du zum ausdrucken auch im Internet.

Das Kindergeld kann zwar auch an dritte wie z.B. deine Großeltern ausgezahlt werden, aber ich nehme einmal an das dich deine Großeltern nicht durchfüttern und du ihnen auch ein angemessenes Kostgeld gibst, denn würden sie hauptsächlich für deinen Unterhalt aufkommen, stünde es im Normalfall ihnen zu.

Aber selbst wenn nicht, bliebe es den Großeltern dann selber überlassen, ob sie es dir geben oder nicht

Wenn Du Deine Dinge völlig alleine regelst,steht es Dir selbst zu.( Wäsche waschen,Haushalt machen,nicht bekochen lassen,etc.)

Einen Anspruch könnte Deine Oma erheben,solltest Du z.B.mietfrei wohnen.

Deinen Eltern steht Dein Kindergeld in diesem Falle nicht zu.Außer Du würdest Deine Ausbildungsvergütung für Dich alleine beanspruchen,und die Wäsche macht die Mutter weiter.

Von Experte siola55 bestätigt

Du kannst einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen. Rechtlich gesehen ist das Kindergeld eine steuerliche Entlastung für die Eltern. Aber da du dort nicht wohnst und wahrscheinlich aufgrund der Ausbildung auch keine Unterhaltsansprüche hast, haben sie durch dich ja auch keine Ausgaben mehr. Zahlen sie allerdings noch Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes, dann wird dein Antrag abgelehnt.

Was du bei den Großeltern abgeben musst oder nicht, spielt in dem Zusammenhang keine Rolle.

https://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html

Kindergeld steht, nach wie vor, den Eltern zu. Aber wenn du nicht mehr bei ihnen wohnst, kannst du es auf dich überleiten lassen.

Allerdings können deine Eltern das dann gegen deinen evtl. Unterhaltsanspruch aufrechnen lassen.