Wem gehört der Roller?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zuerst gehörte der Roller dir. Dann hast du einen Kaufvertrag geschlossen und das Eigentum ging an den Käufer über.

Dann hat der Käufer mit seinem Sohn einen Schenkungsvertag geschlossen. Der Sohn hat den Roller angenommen. Seit dem gehört der Roller dem Sohn.

Sowohl beim Kaufvertrag als auch beim Schenkungsvertrag herrschte Einigkeit zwischen altem und neuem Eigentümer.

Als der Vater dem Sohn den Roller des Sohnes wegnahm, bestand keine Einigkeit. Daher wurde in diesem Moment auch kein Eigentum übertragen.

Der Eigentümer des Rollers ist nach wie vor der Sohn.

Eigentümer können vom Besitzer einer Sache die Herausgabe verlangen. Wenn der Besitzer die Sache nicht rausgibt, kann man die Herausgabe bei einem Gericht einklagen. Mit dem Gerichtsurteil in der Hand, kann der Sohn einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Der Gerichtsvollzieher holt dann den Roller. Sollte der Vater Widerstand leisten, würde der Gerichtsvollzieher die Polizei rufen und dann würde dem Vater der Roller mit Gewalt weggenommen.

der roller gehört dem der in den papieren genannt wird, auf den der roller geschrieben ist

Ist Dein Bekannter der Erzeuger? Ich habe das nicht kapiert. Wenn Du Deinem Bekannten den Roller verkauft hast, kannst Du nachträglich auch eine Quittung über den Verkauf ausstellen. Rechtlich ist derjenige der Eigentümer, der den Brief hat. Daher muss der "Erzeuger" das Fahrzeug wieder rausrücken.

Das Fahrzeug gehört demjenigen,der Inhaber der Betriebserlaubnis/Fahrzeugbrief ist.100%!