Wem gehört der Roller?
Hallo Leute, Ein Bekannter von mir hat mir vor ca. 1,5 Jahren einen Mofaroller abgekauft um ihn seinem Sohn zu schenken.Wir haben KEINEN Kaufvertrag gemacht. Der Sohn lebt nicht bei ihm sondern bei seiner Mutter die mitlerweile von meinem Bekannten geschieden ist. Nach einigen Monaten kam der Sohn mit dem Roller zu seinem "Erzeuger" und es gab Streit. Daraufhin hat sein Erzeuger ihm den Roller wieder wegegenommen und in seinem Schoppen eingeschlossen. Jetzt hat sein Sohn die Papiere zu dem Roller, kommt aber nicht an das fahrzeug ran. Da der Sohn aber die Papiere hat und der Erzeuger garkein Schriftstück darüber hat (ausser einen abgelaufenen Versicherungsschein) kann der Sohn doch damit beweisen das es sein Roller ist, oder nicht? Wie kann der Sohn jetzt an den Roller kommen den er ja von seinem Erzeuger geschenktbekommen hat? Die beiden reden kein Wort mehr miteinander, was eine friedliche Klärung unmöglich macht. Danke schonmal für eure Hilfe.
4 Antworten
Zuerst gehörte der Roller dir. Dann hast du einen Kaufvertrag geschlossen und das Eigentum ging an den Käufer über.
Dann hat der Käufer mit seinem Sohn einen Schenkungsvertag geschlossen. Der Sohn hat den Roller angenommen. Seit dem gehört der Roller dem Sohn.
Sowohl beim Kaufvertrag als auch beim Schenkungsvertrag herrschte Einigkeit zwischen altem und neuem Eigentümer.
Als der Vater dem Sohn den Roller des Sohnes wegnahm, bestand keine Einigkeit. Daher wurde in diesem Moment auch kein Eigentum übertragen.
Der Eigentümer des Rollers ist nach wie vor der Sohn.
Eigentümer können vom Besitzer einer Sache die Herausgabe verlangen. Wenn der Besitzer die Sache nicht rausgibt, kann man die Herausgabe bei einem Gericht einklagen. Mit dem Gerichtsurteil in der Hand, kann der Sohn einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Der Gerichtsvollzieher holt dann den Roller. Sollte der Vater Widerstand leisten, würde der Gerichtsvollzieher die Polizei rufen und dann würde dem Vater der Roller mit Gewalt weggenommen.
der roller gehört dem der in den papieren genannt wird, auf den der roller geschrieben ist
Ist Dein Bekannter der Erzeuger? Ich habe das nicht kapiert. Wenn Du Deinem Bekannten den Roller verkauft hast, kannst Du nachträglich auch eine Quittung über den Verkauf ausstellen. Rechtlich ist derjenige der Eigentümer, der den Brief hat. Daher muss der "Erzeuger" das Fahrzeug wieder rausrücken.
Das Fahrzeug gehört demjenigen,der Inhaber der Betriebserlaubnis/Fahrzeugbrief ist.100%!