wem gehört das haus nach der trennung wenn beide im grundbuch eingetragen sindHallo zusammen

6 Antworten

Wenn beide zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen, dann gehört die Immobilien auch beiden gemeinsam

Nur mal zur info - war nun beim RA und Steuerberater, Theoretisch gehört es beiden zu gleichen teilen , aber finanziell wenn belegbar und so ist es in diesem fall gehört demjenigen mehr der auch mehr bezahlt hat - muss aber leider gerichtlich geregelt werden - n den meisten fällen wie bei erbgemeinschaften durch einen fiktiven verkauf oder durch die beantragung einer versteigerung

Hm,das läßt meinen Freund ja etwas hoffen! Oder ist es nur so,wenn es gewerblich genutzt wird,daß der,der mehr bezahlt,wie peacockjocker hier mitteilt.Hatte so ne ähnliche Frage hier gestellt.Haus wurde vor der Ehe gebaut,beide waren Kreditnehmer aber nur mein Freund hat den Kreditbezahlt und tut es immer noch.

Wenn beide gleichberechtigt im Grundbuch stehen, gehört es beiden zu gleichen Teilen. Einer muss den anderen also ausbezahlen, wenn es nur noch einem gehören soll oder es muss verkauft werden und der Betrag auf beide aufgeteilt.

ich habe von der gesammtsumme 66 prozent bezahlt , meine frau 33 prozent

Spielt keine Rolle.

wir eigentlich nicht als ehepaar sondern als geschäftspartner steuerlich veranlagt wurden dafür

Spielt auch keine Rolle.

Da fehlt doch glatt "nach Adam Riese" 1 % !?!

Wichtig ist, wie die Besitzverhältnisse im Grundbuch stehen!

Die Aufteilung der Bezahlung ist privatrechtlich und kann vom Grundbucheintrag abweichen.

Welcher Wert der Frau zusteht, erklärt Dir Dein Anwalt, steuerliche Aspekte Dein Steuerberater.

Das Haus gehört Ihnen beiden zu den ideellen Anteilen, mit denen Sie im Grundbuch eingetragen sind! Da es sich auch z.T. um eine gewerbliches Objekt handelt, werden sie im Verlauf der Jahre ohnehin ein böses steuerliches Erwachen haben, dies völlig losgelöst von dem Ärger, der Ihnen aufgrund der Scheidung noch ins Haus steht!?!

Das "Erwachen" kommt doch nur, wenn das Haus mit Gewinn verkauft wird oder ggf. bei der Entnahme auf dem Betriebsvermögen.