Wem gehört das Grundstück? Wenn man alle Wohnungen kauft?

9 Antworten

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Wenn es ETWs sind, wird dir das Grundstück regelmäßig gehören, wenn du alle ETWs kaufst.

Da das Grundstück Allgemeineigentum ist, wo jede ETW einen bestimmten Anteil dran hat, also hastdu mit allen ETWs 100% des Grundstücks.

Sowie der Baukörper. (das Haus an sich)

Mit regelmäßig meine ich den Normalfall, bei Erbpacht kaufst du das GS natürlich nicht mit, den Baukörper schon, du kannst nur einzelne Wohnungen kaufen, wenn es ETWs sind und da gehört immer ein %ualer Anteil am Baukörper zu.

Ohne Teilungserklärung kannst du gar keine einzelnen Wohnungen kaufen, sondern nur zb 25% am ganzen Haus.

Dann gehört dir aber bei 4 Wohnungen nicht eine sondern es gehören dir halt 25% von allen 4 Wohnungen.

Ob dir das Grundstück automatisch gehört? Garantiert nicht. Wenn es nicht im Kaufvertrag steht, dann ist es nicht Teil des Kaufs. Es gibt zudem vielleicht auch noch "Erbpacht".

Zum Tornado: Für sowas gibt es Versicherungen. Ansonsten gilt was im Kaufvertrag steht. Meist bist du in einer Besitzergemeinschaft, da gelten die vereinbarten Spielregeln.

Wenn du das Haus Kaufst, gehört dir das Grundstück auch aber nur bis in eine bestimmte tiefe, also wenn du z.b in deinem Garten gräbst und in 30meter irgentein schatz findest, ( aus der Steinzeit z.b) Gehört das nicht dir.Und wenn du nur ein viertel kaufst sprich eine wohnung, Bekommst du auch nur das was dir gehört ersetzt leutet doch ein oder?

LG

Was redest Du denn hier für einen Mist?

Sofern es sich nicht um ein Erbbaurecht handelt, gehen mit dem Erwerb aller Wohnungen auch die dazugehörigen Miteigentumsanteile, auch bezogen auf die Gemeinschaftsflächen, auf den Erwerber über. Ihm gehört folglich auch der Grundbesitz bezogen auf seine Miteigentumsanteile. Die WEG erlischt nicht. Auf eine WEG-Verwaltung kann der einzige Eigentümer aber verzichten.

Erkundige Dich, wem derzeit das Grundstück gehört.

Gehört es zusammen mit den Wohnungen anteilig den Mietern, dass kannst Du alle Wohnungen kaufen und hast auch das Grundstück.

Zum Erbbaurecht sind bereits Antworten da.