Wem gehört das Auto, wenn es mir geschenkt wurde, jedoch nichts schriftlich festgehalten wurde?

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Rein rechtlich gesehen ist eine mündliche Schenkung nach BGB verbindlich. Dann bist du der Eigentümer, egal wer die Papiere hat und drin steht.

Recht haben und Recht bekommen sind jedoch 2 unterschiedliche Fragen. Sollten deine Eltern die Schenkung bestreiten, müsstest du diese beweisen. Das könnte z.B. die Zeugenaussage von jemand sein, dem gegenüber die Eltern die Schenkung bestätigt haben.

Der Besitzer bist unzweifelhaft Du. Der Eigentümer eigentlich auch, allerdings müsstest Du das im Zweifelsfall beweisrn. Gibt es Zeugen?

Nicht während sie es mir geschenkt haben direkt, aber alle wissen ja davon!?

@Yuki30

"Alle wissen davon" Wer ist "Alle"?

Wollt ihr euch wirklich um eine Schrottkiste streiten, die nicht mal 300 € wert ist?

Besitzer ist der, der die tatsächliche Verfügungsgewalt hat. Eigentümer ist der, der im Fahrzugbrief steht. Auf diesen sollte auch das Auto angemeldet sein. Wer ist das?

Verfügen tue ausschließlich ich über das Auto aber im Fahrzeugbrief steht der Freund meiner Mutter 😡

Eigentümer ist derjenige, der den Kauf nachweisen kann; mit Rechnung und Zahlung. Lies dir mal deine Papiere genauer durch

@peterobm

Er hat ja nach dem Besitzer gefragt, denke aber, das er Eigentümer meint. Sofern er im Besitz ist, kann es natürlich sein, dass der Eigentümer ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe hat. Da Nachweise zur Überlassung des Gegenstandes fehlen, bleibt im Ernstfall keine andere Möglichkeit als die Herausgabe.

@FabianausP

Wer im Fahrzeugbrief steht ist lediglich der Fahrzeughalter, nicht automatisch der Eigentümer, auch wenn es schwer ist etwas anderes zu beweisen, wenn nichts schriftlich vorliegt.

Eigentümer des Fahrzeugs ist derjenige, der zuletzt rechtmäßig Eigentum an der Sache erlangt hat. Das kann durchaus auch durch eine Schenkung passieren. Allerdings bist du im Zweifel für diesen Umstand beweispflichtig.

Wer in den Papieren steht oder wer das Fahrzeug versichert hat, ist für die Eigentumsverhältnisse unerheblich

Die Möhre gehört dir zwar, d.h. Du bist der Besitzer, Eigentümer ist jedoch derjenige, der als Halter in den Zulassungsbescheinigungen eingetragen ist.

Um auf Dich umschreiben zu können, brauchst Du alle Papiere, als da sind:

Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Kfz-Schein)

Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief)

HU-Bericht

Versicherungsnachweis (EVB)

und Deinen Personalausweis + Geld für die Gebühren auch nicht vergessen.

Ok, außer den Brief habe ich alles selbst, sobald ich ihn dann auch unversichert habe.

Dann müsste ich ihn also nur noch ummelden und er gehört mir? Aber passiert das nicht im Grunde, sobald ich den auch unversicherter!?

Eigentümer ist jedoch derjenige, der als Halter in den Zulassungsbescheinigungen eingetragen ist.

Kompletter Unsinn.