wem gehören Pfandflaschen und Dosen im Straßengraben an einer Bundesstraße?

3 Antworten

Es gehört dem Finder. Da man davon ausgehen kann, dass diese Verpackungen achtlos weggeworfen wurden, ist es aus rechtlicher so, dass hier jemand sein Eigentum an der Verpackung aufgegeben hat. Der Finder kann nun neues Eigentum begründen. Auch sollte jemand die Gebinde versehentlich verloren haben, und es sich dabei rechtlich um eine Fundsache handelt, so kannst du es trotzxem behalten, da Fundsachen mit einem Wert von unter 10€ nicht anzeigepflichtig sind. Anders sähe es beispielsweise bei einem ganzen Müllsack voll Pfandflaschen und - dosen aus, wenn der Wert über 10,- ist.

Eine kleine Besonderheit gibt es bei den Pfandflaschen auch noch. Und zwar bei Mehrweg-Individualflaschen. Also Flaschen wo beispielsweise der Name eingeprägt ist (z. B. Coca-Cola, Kromabcher etc.). Hier hast du dann nur Eigentum am Pfandwert, nicht jedoch an der Flasche selbst. Diese ist und bleibt Eigentum des jeweiligen Herstellers.

Solange dieser Graben zu keinem Grundstück gehört, gehört es rechtlich gesehen der Stadt/dem Land. Da diese allerdings sehr froh sein werden, wenn du ihnen bei der "Müllentsorgung" hilfst, wird sich wegen 5€ Flaschenpfand unter Garantie niemand beschweren.

Die lässt man für die wirklich armen Menschen liegen die sich nichtmal Internet leisten können

da geht niemand entlang weil da kein Weg ist... nur ich weil ich gleichzeitig den Weidezaun kontrolliere