Wem darf die Polizei Auskunft über eine Anzeige geben?

6 Antworten

Dass die Polizei von sich aus die Daten an andere Beschuldigten weitergibt, kann möglich sein. Das kann aus z.B. vernehmungstaktischen oder kriminalistischen Gründen geschehen. Letztlich wäre es unschädlich, da jeder Beschuldigte es (auch ohne RA) sowieso über den § 147 Abs. 7 StPO erfahren könnte. 

Namen darf die Polizei nicht nennen   nur sagen dürfte sie  das  es noch andere  gibt was sie aber eher nicht tut zu sagen das es noch andere gibt!

Würde sie das tun kann ja nachträglich einer der echten Täter einen  der  verdächtigen was unterschieben oder zur falsch aussage nötigen!

Nein, darf sie natürlich nicht. Welche Datenschutzregelungen? Na halt der Datenschutz. Das Daten, wie Namen, geschützt werden müssen.

Dap es noch andere Verdächtige gibt - ja

Wer genau das ist - nein

Wäre auch ohne Datenschutz unklug

Was in einem Ermittlungsverfahren preisgegeben wird entscheideen die ermittelnden Beamten aus ermittlungstaktischen Gründen in jedem Einzelfall.