Welliger Putz über den Fliesen im Bad - Farbe löst sich - was nun?

Beispiel 1 - (Recht, Farbe, Mietrecht) Beispiel 2 - (Recht, Farbe, Mietrecht)

3 Antworten

Ich würde sagen, es kommt darauf an, ob die Badewanne nur als Wanne nutzbar ist, oder auch als Dusche (was steht im Mietvertrag?). Wenn nur als Wanne, dann ist die Sache wohl von dir zu beheben, ist die Wanne aber auch zum Duschen geeinet ist (also wenn der VERMIETER da einen Duschkopf dran montiert hat, dann geht die Sache mit ihm heim.

Mit dem VM sprechen, er soll noch einen m² Fliesen darüber machen lassen und gut ist` s.

Es ist eine komplette Duschvorrichtung angebracht. Mit Halterung und Duschkopf etc

@tbaurora

Dann den VM mit den Mängeln konfrontieren. Am besten schriftlich.

Muss ich das selbst beheben? 

Nein, müssen Sie nicht.

Oder ist das noch eine Angelegenheit, die ich mit dem Vermieter klären muss?

Man muss eine Mängelanzeige an den Vermieter machen:

- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnissetzen.

(Per Einwurfeinschreiben)

 - Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

 - Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [  z.B. Datum in drei Wochen].

MfG

Johnnymcmuff


das kannst du selbst streichen