Welches Vermögen darf man für einen Bildungsgutschein haben?

2 Antworten

Google mit

bildungsgutschein voraussetzungen

So werden Dir dazu viele Infos gezeigt, so wie diese:

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Weiterbildung/Foerdermoeglichkeiten/Bildungsgutschein/index.htm

Die Seite hatte ich schon gefunden. Ich bin ja selbstständg im MOment also habe noch Arbeit,es ist also mehr um eine möglicherweise drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Aktuell habe ich aber noch ein bisschen auf dem Firmenkonto, wobei ja wenn das weg ist bin ich ja schon pleite und dann ist es schon zu später.

Deshalb wird es bei mir wohl eher nur am Vermögen liegen, und so wollte ich wissen, ob es da ein Obergrenze gibt.

Oder halt ob das in meinem geschilderten Fall Sinn macht. Per Telefon weiß dort keiner bescheid und hinfahen und drei Stunden warten für ein simples Nein bei eindeutig fehlenden Voraussetzungen wollte ich auch nicht.

@fantasmo

Die Hotline vom Arbeitsamt kannst Du sowieso vergessen, wenn es um etwas geht, worauf Du Dich verlassen musst.

Google mal mit

arbeitsloseninitiative

und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). Frage als erstes, ob die behördenunabhängig Auskunft geben (nicht dass Du an eine Beratung vom Arbeitsamt gerätst).

Google auch mit

selbständigkeit bildungsgutschein

da sehe ich Überschriften wie

Haben Sie sich schon Ihren Bildungsgutschein geholt ... Bildungsgutschein nur unter Bedingungen ? - Erwerbslosen Forum Selbständigkeit und Bildungsgutscheine • Treffpunkt ...

also klick Dich da mal durch.

@fantasmo

Ich verstehe Dich so, dass Du befürchtest, eventuell arbeitslos zu werden. Arbeitslosen gebe ich folgende Hinweise rein - wie auch immer es bei Dir weitergeht, bewahre Dir diese Hinweise gut auf (für Dich oder für Freunde, die die mal brauchen):

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Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen. - Einzig nicht mehr aktuell in der Info: Darin wird erklärt, dass Beistände sich nicht ausweisen müssen (liest Du ja dann dort). Das Sozialgericht Stuttgart urteilte unlängst: Ämter können vom Beistand verlangen, dass er sich ausweist.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Vielen Dank für die guten Infos. Ich schaue da mal. Ja war vor längerem schon mal arbeitslos, man muss oft gut aufpassen was man sagt und am besten alles protokollieren.