Welches Vermögen angeben bei Hartz 4?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich weiß auswendig nicht, was im Erstantrag bzw. in den Anlagen alles abgefragt wird aber Du mußt alle Angaben wahrheitsgemäß machen.

Gegebenenfall solltest Du Angaben auf einem separaten Beiblatt machen.

Die Goldmünzen sind sicherlich anzugebendes Vermögen.

Bargeldbeträge, die über haushaltsübliche Mengen hinausgehen, sicherlich auch.

Sicher muss das angegeben und ggf. auch nachgewiesen werden, bis zum sogenannten ALG - 2 Schonvermögen ( kann man im Internet nachlesen ) wäre das ganze kein Problem.

Bis zunächst 31.12.2021 gilt aber die vereinfachte Antragstellung, da wird man nach erheblichem Vermögen gefragt, dies kann man verneinen, wenn man nicht mehr als 60 000 € als Antragsteller hat.

Es kämen dann für jede weitere zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) gehörenden Person max. 30 000 € dazu.

Du musst alles angeben was einen Wert darstellt.., natürlich auch die goldmünzen

tust du das nicht, ist das Sozialbetrug

Das steht doch ganz klar im Antrag, was du angeben musst.

Und ja, auch was du bar zu Hause hast, bildet dein Vermögen. Das heißt ja noch lange nicht, dass dieses auch anrechnungsfähig ist.

Trotzdem bist du verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

Auch Wertgegenstände, die man zu Geld machen kann, gehören zum Vermögen.

Sofern du erst vor kurzem diese Dinge erworben hast, werden die auch noch in der Kontoführung stehen.

Das wissentliche Verschweigen von Vermögenswerten könnte ein Betrug sein.