Welches Mindestalter muss eine Frau haben um mit einem erwachsenen Mann Sex zu haben?

14 Antworten

Hi Tennis, ich habe hier mal einen Ausschnitt von http://www.herzsache.de/sexualitaet/sex-gesetz.php . Ich hoffe der hilft weiter.

Im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches, sind alle Paragraphen gegen die sexuellen Straftaten zu finden. Sex ist in Deutschland mit Minderjährigen ab 14 Jahren erlaubt, wenn die Jugendlichen den Beischlaf wollen und der Partner höchstens 20 Jahre alt ist. Wenn der Partner 21 Jahre oder älter ist der Geschlechtsverkehr nur dann nicht strafbar, wenn die Jugendlichen nicht dazu genötigt oder gezwungen werden.

Ab 16 Jahren, gibt es keine Einschränkungen beim Sex und das Gesetz sieht nur dann Bestrafungen vor, wenn eine Jugendliche oder ein Jugendlicher, zu den sexuellen Handlungen, gegen seinen Willen, gezwungen wird.

Gruß Mett

In Deutschland und Österreich ist einer 14jährigen (vergleiche § 176StGB) der Sexualkontakt mit einer beliebig alten männlichen Person ohne Strafe gestattet. Diese Person muss jedoch die "Reife" für ihr Handeln haben und das ist die Schwierigkeit. Im Zweifel wird bei Strafprozessen ein Sachverständiger beigezogen. Im Normalfall landet sowas so gut wie nie vor dem Strafrichter. Bei einer 16 jährigen kann man die Reife vorraussetzen. Sie darf dabei allerdings nicht mit Alkohol oder Drogen (§ 179 StGB)gefügig gemacht, oder eine Zwangslage (§ 182 StGB) ausgenützt werden. Sexuelle Handlungen dürfen nicht durch eine dritte Person gefördert und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung (zB gleichgeschlechtliche Handlungen) ausgenutzt werden (§180 StGB). Wenn eine Person jedoch schlechten Einfluss ausübt oder ausüben könnte (vorbestraft, drogenabhängig usw), kann der Kontakt von den Eltern untersagt werden.

Aha und wer stellt die "Reife" fest ???? Hinterher nützt weder ein Gutachter oder ein Richter !!!!!

Grundsätzlich richtige Ausführungen. Aber warum wird bei gleichgeschlechtlichem Kontakt fehlende Einsicht zur sexuellen Selbstbestimmung unterstellt? Das deutsche Strafgesetzbuch unterscheidet in dem Kontext der §§176, 180, 182 StGB nirgends zwischen Männlein und Weiblein.

So wie die Frage formuliert ist müsste man sagen: Null Jahre. Der Grund: Es ist für die jüngere Person überhaupt nicht verboten Sex zu haben. Die Frage müsste lauten, wie alt der Partner sein muss, damit man mit ihm schlafen darf ohne sich selbst strafbar zu machen. Da gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften, geregelt in den §§176, 180, 182 StGB.

Man darf (grundsätzlich) mit Personen schlafen, die mindestens 14 Jahre alt sind. Weitere Altersgrenzen in diesem Zusammenhang sind 16, 18 und 21.

In der BRd 14 , wenn er sie nicht bezahlt od. ihr Lehrer ist , in der Schweiz 16, Schweden 15, Belgien und GB 16 Irland 17 , Frankreich 15, Luxemburg 16 , Östereich 14.

...ich denke mal, dass sie laut Gesetz mindestens 16 Jahre alt sein muss, alles darunter ist strafbar, falls es rauskommt!