Welches "Mietrecht", noch vor dem Einzugstermin?

7 Antworten

Genaugenommen habt Ihr kein Recht auch nur 1 Stunde vor dem 15.02 in die Wohnung zu kommen.
Fordern könnt ihr den Schlüssel erst ab 0:01 Uhr am 15.02.2016, wobei das praktisch wahrscheinlich keine Relevanz hat. Also ich hätte den Einzug jetzt tatsächlich erst am 16.02 'eingeplant'. Oder müsst ihr die alte wohnung am 15.02 23:59 geräumt haben ?

Erst nach dem Mietbeginn gibt es Ansprüche aus dem Mietvertrag.
Mal angenommen ihr bekommt den Schlüssel erst am 16.02. Dann könnt ihr Auslagen die durch die Verzögerung real entstanden sind beim Vermieter einfordern ...

ich meine welches recht wir haben VOR ei Zug ggf zurück zu treten aus dem Vertrag? das mit der Schlüsselübergabe ist mir klar.

@Zitrone182

Da du einen Vertrag unterschrieben hast, ist dieser gültig. Davon kann man nicht nach Lust und Laune zurücktreten.

Du kannst fristgerecht kündigen und brauchst gar nicht einziehen. Die Miete musst du wohl trotzdem zahlen.

gute Antwort, ergänzend sein anzumerken, dass es hier überhaupt keinen Anhaltspunkt gäbe, der einen Rücktritt aus dem Mietvertrag ermöglichen würde.

Ok danke für die infos.

Hallo, Wir haben zum 15.02.16 einen Mietvertrag unterschrieben, Kaution usw schon alles bezahlt. 

Kaution darf laut BGB in drei Raten gezahlt werden. 1. Rate mit Mietbeginn.

Jetzt wird uns aber irgendwie bewusst, dass uns der Vermieter die ganze zeit hinhält, er möchte von UNS alles eingereicht haben. Kaution, Nachweis dass wir schon den Dauerauftrag eingerichtet haben, 

Wie Ihr die Miete an den Vermieter zahlt geht ihn nichts an, Hauptsache es wird pünktlich gezahlt.

hat uns AUSDRÜCKLICH darauf Hi gewiesen, dass wir ihm die Hälfte der Miete für 02/2016 alllllller spätestens zum 17.02 überweisen sollen usw. (Da wir im Februar nur die hälfte des monats drin sein werden) will es sehr genau halt. Ist ja auch sein Recht. 

Er könnte die Miete auch schon am 15. verlangen.

Allerdings will er uns keinen termin für die Schlüssel Übergabe nennen, redet sich dauernd raus. Hat gemeint wahrscheinlich am 15. Selbst. Ich hab ihn höflich darauf hingewiesen, dass wir es jetzt wissen mpssen, da wir einen Lkw buchen müssen, Urlaub nehmen etc.  

Rechtlich gesehen muss er Euch erst am 15. die Schlüssel übergeben also würde ich für diesen Tag auch alles planen; vorher muss er Euch nicht reinlassen.

Mein Mann und ich sind total geladen, weil er uns so hinhält und den 15.02 werden wir nicht akzeptieren. 

Mietbeginn ist der 15, und an dem Tag muss die Mietsache zur Verfügung gestellt werden.

Können wir noch vor Einzug den Mietvertrag zurück ziehen? 

Das Mietrecht sieht kein Rücktrittsrecht vor, es sei denn es wurde individual vereinbart.

MfG

johnnymcmuff

Danke für die Info!! :)

Was wollt ihr eigentlich. Habt Mietvertrag zum 15.02. unterschrieben, werdet aber den 15.02. nicht akzeptieren ??? Es wird euch aber nichts anderes übrig bleiben.

Erst wenn ihr nicht die Möglichkeit habt, die Mieträume zum 15.02. zu beziehen, weil euch der Vermieter die Schlüssel nicht aushändigt, habt ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht und der Vermieter ist euch gegenüber Schadenersatz pflichtig. Ansonsten könnt ihr mit normaler Kündigungsfrist das Mietverhältnis schon jetzt ordentlich kündigen. Da kommen aber enorme Kosten auf euch zu.

Ich frage mich nur, wie man so schnell eine andere Wohnung zum fraglichen Termin bekommt. In unserer Gegend (München und Umgebung) so gut wie unmöglich.

Wie andere schon geschrieben haben, ihr habt absolut kein Recht vorher in die Mietwohnung einzuziehen. Warum ist euch das eigentlich nicht klar!?

Ich frage mich nur, wie man so schnell eine andere Wohnung zum fraglichen Termin bekommt.

Das frage ich mich auch. Ich vermute aber mal ganz frech, dass der FS schon eine andere (bessere, günstigere etc.) Wohnung in Aussicht hat und jetzt versucht schadlos aus der Nummer rauszukommen.

Vor vertraglich vereinbartem Mietbeginn habt Ihr noch gar keine Rechte.

Mein Mann und ich sind total geladen, weil er uns so hinhält und den 15.02 werden wir nicht akzeptieren.

Werdet Ihr aber müssen.

Vor vertraglich vereinbartem Mietbeginn habt Ihr noch gar keine Rechte. Außer den Vertrag ordentlich zu kündigen natürlich.

Können wir noch vor Einzug den Mietvertrag zurück ziehen?

Nein, aber fristgerecht kündigen. Das ist noch bis 3. Februar zum 30. April möglich.

Sofern der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist.

den 15.02 werden wir nicht akzeptieren.

Aber erst ab dem Datum hast du Anspruch auf den Schlüssel. Was willst du also machen? Den Vermieter verklagen, weil er dir den Schlüssel nicht früher gibt?

Können wir noch vor Einzug den Mietvertrag zurück ziehen?

Nein, aber kündigen mit der üblichen 3-monatigen Frist. Einen Mietvertrag kann man weder zurückziehen, noch kann man von ihm zurücktreten.

Was willst du denn machen, 2 Wochen vor Einzugstermin? So schnell findet sich doch auch keine andere Wohnung.