Welches Datum ist für den Umzug/ die Ummeldung entscheidend?

2 Antworten

Sobald Du dort wohnst!
Ab da 2 Wochen

Genau genommen bzw. per Meldegesetz muß in der Wohnungsgeberbestätigung das Datum des Einzuges stehen. Ab dann muß man sich binnen 2 Wochen ummelden.

In der Praxis stellen Vermieter diese Bestätigung mit dem Datum der Wohnungsübergabe aus. Denn sie können ja nicht wissen das oder ob die  meldepflichtigen Person/-en erst später einzieht/einziehen.

Vielleicht kannst Du den Vermieter ja bitten das Datum des Einzuges zu ändern bzw. eine neue Bestätigung mit dem tatsächlichen Einzugsdatum auszustellen.