Welcher Rechtsschutz ist zuständig beim Kaufvertrag für ein PKW?

4 Antworten

Die Frage kann und lässt sich nicht rechtssicher beantworten ohne beide ARB´s zu sichten.

Der GDV schlägt in seinen Musterbedingungen für Privatrechtschutz vor Rechtschutz für Streitigkeiten aus Schuldverhältnissen (also des Kaufvertrags) für Fahrzeuge zu übernhemen. Gleichen Vorschlag gibt er aber auch für Verkehrsrecht aus.

Keinesfalls muss ein Unternehmen den Rechtschutz für Schuldrecht in Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf eines Kfz in beiden Sparten versichern.

Das schlimmste was Dir nun passiert sein könnte:

Du hast Privatrechtsschutz bei Versicherer "A" der das Schuldrecht aus dem Vertragsrecht von Kfz in die Sparte Verkehrsrecht verlegt hat und dieser leistet dann natürlich nicht.
Darüber hinaus hast Du Verkehrsrechtschutz bei Versicherer "B" der das Schuldrecht aus Verträgen welche ein Kfz betreffen in der Sparte Privatrechtsschutz belassen.

Sollte das der Fall sein, ist die Frage, wer Dir welchen Rechtsschutz verkauft hat. Bist Du selbst Online für mindestens den zweiten Vertrag allein tätig geworden kannst Du niemanden wegen Falschberatung zur Rechenschaft ziehen.

Hat Dir eine Versicherungsagentur den zweiten Vertrag verkauft, müsste im Beratungsprotokoll mindestens der bereits bestehende Vertrag erwähnt worden sein und der zweite Vertrag als Ergänzung beschrieben sein um überhaupt eine Handhabe zu haben.

Einzig wenn ein Versicherungsmakler oder Mehrfachagent beide Verträge zeitgleich verkauft hat, oder sich beim Abschluss des zweiten Vertrages auf den Ersten Vertrag als Ergänzung berufen hat besteht eine Chance den Makler zur Rechenschaft zu ziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

das ist ganz normales zivilrecht

Mit anderen Worten die Private Vertragsrechtsschutz muß zahlen und nicht die Vekehrs-Rechtsschutz?

@Zabelmann

wer und ob hier 1 zahlen "muss" weiss ich auch nicht. lies deinen vertrag. ohne vorherige kostenzusage muss eh keiner zahlen..

@Samstag1108

Vertrag lesen ist gut. Dafür braucht man eigentlich schon einen Anwalt und müsste dann nicht hier nachfragen. Da steht übrigens drin bei Privat-Rechtsschutz: "im Vertrags- und Sachen-Recht" und ein Kaufvertrag wo es um eine Sache und einen Vertrag geht müsste dann ja versichert sein. Soviel zum Thema "Vertrag lesen".

@Zabelmann
Vertrag lesen ist gut. Dafür braucht man eigentlich schon einen Anwalt

genau aus dem Grund kann ich nur jedem halbwegs vernünftigen Versicherungsnehmer davon abraten sich online zu versichern sofern er nicht auf absolutem Profiniveau das Versicherungsrecht beherrscht und sein Wissen durch ständige Weiterbildung auf hohem Niveau auf dem aktuellen Stand hält. Und selbst Dann muss er noch dazu bereit sein, den Schutz einer professionellen Beratung unter zwingender Vorhaltung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Beraters zu verzichten.

@verreisterNutzer
kann ich nur jedem halbwegs vernünftigen Versicherungsnehmer davon abraten sich online zu versichern

das war jetzt aber nicht die frage.....

@verreisterNutzer

Da muß ich Samstag1108 recht geben, das ging völlig am Thema der Fragestrellung vorbei. Das war eher Werbung als eine Antwort auf die Frage.

Zitat: Die Antwort auf die Frage habe ich bereits gegeben:

Eine Antwort auf die Frage konnte ich keine finden.

@Zabelmann
Eine Antwort auf die Frage konnte ich keine finden.
Oder nochmal hier:
Antwort
von RudiRatlos67
vor 3 Stunden
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19
Die Frage kann und lässt sich nicht rechtssicher beantworten ohne beide ARB´s zu sichten.
Der GDV schlägt in seinen Musterbedingungen für Privatrechtschutz vor Rechtschutz für Streitigkeiten aus Schuldverhältnissen (also des Kaufvertrags) für Fahrzeuge zu übernhemen. Gleichen Vorschlag gibt er aber auch für Verkehrsrecht aus.
Keinesfalls muss ein Unternehmen den Rechtschutz für Schuldrecht in Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf eines Kfz in beiden Sparten versichern.
Das schlimmste was Dir nun passiert sein könnte:
Du hast Privatrechtsschutz bei Versicherer "A" der das Schuldrecht aus dem Vertragsrecht von Kfz in die Sparte Verkehrsrecht verlegt hat und dieser leistet dann natürlich nicht.
Darüber hinaus hast Du Verkehrsrechtschutz bei Versicherer "B" der das Schuldrecht aus Verträgen welche ein Kfz betreffen in der Sparte Privatrechtsschutz belassen.
Sollte das der Fall sein, ist die Frage, wer Dir welchen Rechtsschutz verkauft hat. Bist Du selbst Online für mindestens den zweiten Vertrag allein tätig geworden kannst Du niemanden wegen Falschberatung zur Rechenschaft ziehen.
Hat Dir eine Versicherungsagentur den zweiten Vertrag verkauft, müsste im Beratungsprotokoll mindestens der bereits bestehende Vertrag erwähnt worden sein und der zweite Vertrag als Ergänzung beschrieben sein um überhaupt eine Handhabe zu haben.
Einzig wenn ein Versicherungsmakler oder Mehrfachagent beide Verträge zeitgleich verkauft hat, oder sich beim Abschluss des zweiten Vertrages auf den Ersten Vertrag als Ergänzung berufen hat besteht eine Chance den Makler zur Rechenschaft zu ziehen.
Woher ich das weiß:
Studium / Ausbildung

Da würde ich vermutlich die Versicherung mit dem Vertragsrechtsschutz in Anspruch nehmen, um die Versicherung mit Verkehrsrechtsschutz auf Zahlung zu verklagen.

zuständig ist der Verkehrs-Rechtsschutz.

Daher sollte man immer vor dem Kauf des 1. Fahrzeugs den Verkehrs-RS abschließen.

Darum geht es hier aber nicht. Beide Versicherungen bestehen aber eben bei zwei verschiedenen Gesellschaften.

@Zabelmann

Wenn du doch Verkehrs-RS hast, dann passt es doch!

Und wenn deine Verkehrs-RS nicht zahlt, lässt du dir eine Zusage deiner Vertrags-RS Versicherung erteilen, dass du gegen die andere Rechtsschutzversicherung  vorgehen kannst.

@Unterfranke61

Und da heisst es dann daß Rechtsschutz-Versicherungsrecht nicht versichert ist?