Welcher Heizölpreis bei Nebenkostenabrechnung?

6 Antworten

Es wird von dem Preis aus 2015 ausgegangen, wenn 2016 keines gekauft wird. Wenn 2016 noch gekauft werden würde, dann den Querschnitt aus beiden Preisen.

Es können nur die Kosten umgelegt werden, die auch entstanden sind. Das heißt, es darf natürlich nur der Preis berechnet werden, zu dem es auch eingekauft wurde.

er kann natürlich nur das berechnen, was er ausgegeben hat. du hast ja das recht, die belege einzusehen.

es geht darum ob er den preis von 60 ct so lange nehmen kann bis er wieder einkauft, selbst wenn mal angenommen wir vier jahre kein öl kaufen bräuchten? oder müsste er dann den aktuellen Preis nehmen?

@Bomber29

Er muss 60 Cent nehmen, egal wie lange der Vorrat reicht. Erst wenn das Heizöl (fast) leer ist und neues bestellt wurde, wird der neue Preis genommen.

@Jewi14

steht das irgend wo im gesetz, oder nimmst das nur an?

@Bomber29

du hast meine antwort nicht verstanden.

Die 60 Cent kann der Vermieter so lange ansetzen bis das für diesen Preis gekauft Heizöl aufgebraucht wird.

Das sind die tatsächlich entstandenen Kosten und die darf er umlegen.

 

Du hast nach einem Gesetz gefragt.

Bitte BGB § 556 Abs. 1 Satz 2

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder

Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.

Er muss immer die Einkaufpreise (echten Kosten) zugrunde legen.

Der Vermieter darf mit den Nebenkosten keinen Gewinn machen. Allerdings muss er auch keinen Verlust tragen.