Welchen Vorteil bringt die monatliche Auszahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld?

2 Antworten

Grundsätzlich stellt das Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld eine Einmalzahlung dar; sie kann aber auch auf alle Monate verteilt werden; dann handelt es sich aber um laufender Arbeitslohn und ist auch bei der Prüfung des Mindestlohns mit anzusetzen.

Gem. der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes sind Leistungen wie Weihnachtsgeld oder zusätzliches Urlaubsgeld als Bestandteil des Mindestlohns zu werten, wenn diese Zahlungen monatlich und unwiderruflich ausgezahlt werden.

Denn soweit derartige Leistungen zum Fälligkeitszeitraum monatlich
gezahlt werden, werden sie bereits dadurch unwiderruflich, dass der
Arbeitgeber nur mit diesen Zahlungen den Mindestlohnanspruch erfüllt.

Damit bleibt die Zahlung mindestlohnrelevant und eine etwaige
Rückzahlungsklausel kann sich deshalb auf den Gehaltsbestandteil nicht mehr beziehen.

Rückzahlungsklauseln können nur auf Einmalzahlungen angewendet werden.

da würde ich mal die gewerkschaft fragen?

oder die ihk / hwk

aber wenn es nicht zum vollem jahr arbeit kommt ist das ein verstoß gegen den mindestlohn?