Welchen Strafbestand erfüllt das?

7 Antworten

Beim expliziten regelmässigen GV der Eltern, die es vor den Augen der Kinder machen, kann durchaus eine Strafe herumkommen.

Da zieht aber nicht der Inzestparagraph, der eh unsinnig in seiner aktuellen Fassung ist. Zb: Homosexueller Inzest ist erlaubt. Egal wer mit wem....GV zwischen Geschwistern, (wenn beide unter 18 Jahren sind), ist legal.

So lange es freiwillig passiert, ist vorrausgesetzt.

OV, AV oder "nur" anfassen wird nicht explizit angesprochen. Wie soll ich das vernünftig meinen unter 18jährigen Jugendlichen erklären!? ;)

Ihr dürft euch anfassen, aber keinen GV vollziehen!?

Alleine, der gesunde Menschenverstand, sollte eigentlich davon abhalten, oben beschriebenes zu praktizieren. Dazu, bräuchte ich diesen speziellen Paragraphen nicht, denn Mißbrauch von Kindern/ Jugendlichen ist bereits abgedeckt mit anderen Gesetzen.

Wenn Eltern, von ihren Kindern (mal) erwischt werden, ist das in keinsterweise ein Problem. Denn Kinder/ Jugendliche, könnten auch mal von ihren Eltern erwischt werden. In einem Elternhaus, kann das durchaus passieren.

Nackt, zusammen duschen, sollte auch kein Problem. Je nach dem, wie freizügig man in der Familie ist.

Neulich, hatte sich ein Amerikaner, woher der nun kam weiß ich nicht mehr, darüber aufgeregt, das die SPielzeugpuppe, die er für seine Tochter kaufte, real-aussehende männl. Geschlechtsteile hatte, an denen seine Tochter spielte.

Wie weit darf man gehen, kann man gehen und sollte man gehen.

Da, muss es gesetzgeberische Regeln geben, sonst macht jeder, was er möchte.

Also sex ist normal und gesund. Wenn Eltern das machen und die Kinder das zufällig sehen ist das zwar peinlich aber nicht pervers.

Natur halt.

Diese FSK Sachen sollen verhindern dass Kinder zu viel sex als selbstverständlich sehen.

@Smolnik

DIE FSK bezieht sich auf Filmvorführungen.

Ich kann zu der Strafrechtlichen Belangs nichts zu sagen.

Ich weiß nur das im Alten Ägypten es total Normal war wenn die Kinder zugeguckt haben.

Ist also auch eine Kulturelle Frage.

Woher ich das weiß:Recherche

Die FSK und USK hat damit nichts zu tun und ist, durch das JuschG, nur für den öffentlichen Rahmen bindend, nicht aber privat zu Hause.

Entkleidet zu duschen ist rechtlich völlig unproblematisch (siehe z.b. Schwimmbäder),

"versehentlicher Geschlechtsverkehr", also das Wissen, dass das Kind zuschaut, ist auch unproblematisch.

Wird man bewusst und mit Intention Geschlechtsverkehr vor dem Kind haben, könnte das nach §176 stgb geahndet werden.

wenn eltern von ihren kindern beim gv erwischt werden dann passiert das eben. wenn eltern mit ihren kindern nackt duschen ist da auch nichts dabei. da gibts keine strafen drauf.