Welchen Nachnamen darf ein uneheliches Kind annehmen?
Hallo,
in meinem Bekanntenkreis gibt es eine ganz seltsame Situation. Ein mir bekanntes Ehepaar befindet sich gerade in der Scheidungsphase. Ein großer Streitpunkt ist das neue Baby der Frau, das aus einer Affäre mit einem anderen Mann entstanden ist. Dieses Baby trägt den Nachnamen des Ehemanns, der aber nicht der Vater des Kindes ist. Die Frau will aufgrund ihres ausländischen Mädchennamens diesen nicht wieder annehmen und somit heisst das uneheliche Kind nun wie der Ehemann.
Wie kann sowas sein? Ist das rechtens? Kann man dagegen etwas tun? Welche Rechte hat der Mann in diesem Fall?
5 Antworten
Das Kind ist noch während der Ehe geboren. Somit gilt der Ehemann als "rechtlicher Vater", auch wenn er nicht der leibliche ist, und trägt alle Vater- Plichten [Unterhaltspflichten für das Kind und auch die Kindsmutter (bis zum dritten Geburtstag des Kindes), Sorgepflicht etc...], bis er die Vaterschaftsanfechtung erfolgreich durchgesetzt hat....
Somit trägt das Kind "zu Recht" auch seinen Namen...
es ja behoerdlich gesehen kein uneheliches kind. dazu muss der ehemann erst einmal den nachweis erbringen, dass er nicht der vater ist.
Um dies zu verhindern hätte der Ehemann die Möglichkeit gehabt vor der Geburt des Kindes eine Härtefall-Scheidung zu beantragen. In dem Fall wäre das Kind, wenn dem Antrag stattgegeben worden wäre, nicht mehr ehelich geboren.
So ist ganz klar, dass das Baby automatisch den gewählten Familiennamen bekommt.
Es kann sogar sein, dass er Unterhalt zahlen soll, da das Kind rechtlich gesehen seines ist.
Wenn das Kind während der Ehe gezeugt und geboren wurde,gilt es als ehelich und bekommt es den Nachnamen des Mannes,
Man könnte sich beim Stabdesamt erkundigen, ob es da andere Möglichkeiten gibt.
das kind erhält den namen der mutter oder des rechtlichen vaters. das ist eben der ehemann.