Welchen Einfluss hat das Wohnungsbesetzungsrecht bei Eigenbedarf?

4 Antworten

Kauf bricht keine Miete. Du musst ihnen wegen Eigenbedarf kündigen

Hey, danke für deine Antwort.

Das ich dem aktuellen Mieter kündigen muss ist klar.

Meine Frage ist vielmehr, ob es überhaupt möglich ist in diese Wohnung zu ziehen oder ob ich die Wohnung vermieten muss...

Dazu müsstest du in die zugrundeliegende Bewilligung Einsicht nehmen, da dort der nähere Inhalt des Rechts geregelt wird.

Ok, danke. Das müsste ich wahrscheinlich über den Makler regeln.?

@Mrluis148

Das kommt darauf an. Die Einsicht in die Grundakten ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse hat. Bloßes Kaufinteresse genügt aber in aller Regel nicht. Wenn du mit dem Verkäufer bereits in Kontakt bist, kann er Einsicht nehmen oder dich bevollmächtigen. Ansonsten über den Mittelsmann Makler.

@Mrluis148

Das sollte im Grundbuch vermerkt sein.

Eigenbedarf kannst du immer anmelden. Es liegt dann daran, wie lange noch die Sozialbindung besteht.

https://www.immogutachter24.de/immobilienbewertung-lexikon_wohnungsbesetzungsrecht_immobiliengutachten.html

man kann Dir als Eigentümer vorschreiben wer da wohnen darf .. wenn das nicht vor dem Verkauf geöscht wird solltest Du da nicht investieren ...

Ich möchte ja selbst einziehen. Meine Frage ist also, ob ich einziehen darf oder vermieten MUSS...

@Mrluis148

steht doch da .. Deine Rechte als Eigenrümer sind eingeschränkt (!) der Mieter muss also nicht ausziehen, weil Du da reinwillst .....

das drückt sich im Übrigen auch im Preis der Immobilie aus ..