Welchen Durchschnitt braucht man für Anwalt?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Entschuldigung aber die Antworten sind etwas zu chaotisch. Zuerst: Eine Jurastudium (in der noch gültigen traditionellen Form)erfordert ein 4-jähriges Studium mit 1. Staatsexamen. Danach eine mindestens 2-jährige Referendarzeit mit 2. Staatsexamen. Um danach Rechtsanwalt werden zu können (der Begriff "Anwalt" ist kein geschützter Rechtsbegriff), muß man sich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer eintragen lassen und darf dann die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" führen. Durch verschiedene Weiterbildungen kann man sich spezialisieren zum "Fachanwalt für...". Um Juro studieren zu können, benötigt man die allgemeine Hochschulreife (=Abitur). Die Studienplätze für Rechtswissenschaft/Jura wurden bisher nicht über die ZVS in Dortmund vergeben. Je nach Bundesland haben einzelne Universitäten für diesen Studiengang Zulassungsbeschränkungen i.S. eines Auswahlverfahrens nach Notendurchschnitt und z.T. auch Wartezeit. Die Grenznoten, bis zu denen zugelassen werden kann, liegen nicht von vornherein fest. Sie sind abhängig von der Zahl der zu Verfügung stehenden Studienplätze in Relation zu der Zahl der Bewerber. An "Modestandorten" ist naturgemäß die Zahl der Bewerber sehr viel höher als an abgelegenen bzw. unattraktiven Standorten. Dies muß aber nicht bedeuten, daß eine Ausbildung an einer unbekannten Uni schlechter wäre. Oft ist es genau anders rum, da sich die kleinen Universitäten mehr Mühe geben. Schau Dir also die Unis gut an und bewirb Dich an mehreren. Vielleicht noch ein Hinweis aus eigener Erfahrung: Die Staatsexamina dürften in Bayern wohl die schwersten sein, verglichen mit den anderen Bundesländern.

meinste die abinote??? Du musst halt ins jura studium kommen, da ist der nc in den einzelnen bundesländern unterschiedlich

Hauptschulabschluss reicht, Schnitt ist egal, dann kannst du die Ausbildung zum staatlich anerkannten Anwalt antreten....

looooool - DH

@moonwalker001

looooooooooooooooooooooooooooooooooool

Abitur unter 3 wär sinnvoll, gute Noten in Deutsch und Latei sinnvoll!

"Für Anwalt" - meinst wohl für ein Jurastudium ... neben Deutschkenntnissen einen wirklich guten Einser-Durchschnitt.