Welchen Anwalt brauche ich gegen Banken?

6 Antworten

Vorsicht bei Anwälten in Banksachen. Am allerwenigsten taugt ein Anwalt für Bankrecht. Die meisten dieser Anwälte lassen sich von den Banken einkaufen. Anwälte für Bankrecht vertreten heute das Opfer, morgen die Bank, haben immer mit denselben Richtern zu tun.

Selbst der ehemalige Vorsitzende der Bundesrechtsanwaltskammer, inzwischen gerichtsbekannt ein Betrüger, hat mit den Banken hinter dem Rücken seiner Mandanten geklüngelt und ist dadurch reich geworden. Dem Wirken dieses Advokaten ist es zu verdanken, daß Ansprüche gegen Banken bereits in drei Jahren verjährt sind. Wegen der häufig komplexen Sachverhalte und der Schwierigkeiten, den Sachverhalt zu klären und dann einen Anwalt zu finden, sind die Chancen in Deutschland, eine Bank wegen offensichtlichen Fehlverhaltens in Anspruch zu nehmen, sehr gering.

Schließlich sind auch die meisten Richter von Banken abhängig. Im Internet wimmelt es von offensichtlich korrupten Richtern, die zugunsten von Banken und Finanzhaien entscheiden, die den Tatbestand verdrehen oder sich nicht scheuen, im Urteil zu lügen. .

Das Scharnier zwischen Richtern und Anwälten heißt Syndikus der Bank. Diese Typen kennen sich alle untereinander, treffen sich regelmäßig und tauschen sich untereinader aus. Die Richter der sogenannten zutsändigen Senate sind Gastredner bei Bankseminaren und bekommen riesige Honorore. Gegen das Interessengeflecht ist der Bankkunde machtlos, übrigens auch die Politik, die wegen der Ohnmacht gegenüber der Macht der Banken diese kurzerhand als unantastbar - systemrelevant - erklärt hat und sogar Steuergelder zur Rettung krimineller Banken einsetzt.

Man denke nur daran, daß in den USA hunderte von Bankern in den Knast gewandert sind, die Banken dort Milliarden Schadenersatz zahlen mußten und müssen, aber in Deutschland kein solcher Fall bekannt ist. In Deutschland stecken eben alle unter einer Decke. die Juristen der Banken und die Juristen der Gerichte. Das lehrte schon der feixende Ackermann mit dem Victory-Zeichen, der schon vor Prozeßbeginn wußte, daß er nicht verurteilt wird.

Wer in Deutschland eine Bank verklagen will, braucht einen langen Atem und viel Geld. Es ist kein Fall bekannt, daß Prozeßkostenhilfe gegen Banken bewilligt wurde. Deshalb ist es sinnlos, einen solchen Antrag zu stellen. Derselbe Richter, der den Prozeßkostenhilfeantrag ablehnt, entscheidet immer auch in der Hauptsache. Merke: Wer Prozeßkostenhilfe beantragt, hat schon verloren.

Erschwerend kommt hinzu: die chronische Rechenschwäche der Juristen. Schließlich studiert Jura, dessen mathematisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse nicht ausreichen, um ein anspruchsvolles Studium zu absolvieren. Juristen können nicht rechnen - justitia non calculat. Wer mit Geld rechnen muß, ist deshalb vor Gericht immer im Nachteil

Am besten sind Strafanzeigen gegen die handelnden Vorstände der Banken. Zwar kommt es nicht zur Einleitung von Strafverfahren gegen Banken, weil auch die Staatsanwälte meist bankenhörig sind. Banker sind nach juristischer Auffassung immer zu dumm und wissen nicht, was sie tun, erliegen deshalb immer dem sogenannten Tatumstandsirrtum. Ein Staatsanwalt ermittelt nicht gegen Banken. Er spricht aber intensiv mit der Bank darüber, was er schreiben soll. Durch das Ermittlungsverfahren aufgrund einer Anzeige wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung kann man deshalb die Argumentation der Bank kennen lernen, um darauf die Zivilklage aufzubauen.

Aber Achtung - die Zeit ist knapp, nach drei Jahren ist der Anspruch verjährt. Wer das Geld für den Prozeß nicht hat, hat bei Gericht keine Chance. Der sollte gutes Geld nicht hinterherwerfen. Das gilt für die meisten Opfer von betrügerischen Machenschaften einer Bank. Da hilft nur eins - Opfer sein und sich arm machen. Am besten mit einer rechtzeitig gut vorbereiteten eidesstatlichen Versicherung zur Einkommens- und Vermögenslage, damit die Bank ins Leere läuft. Wer so gut vorsorgt, kann ein erfolgreioches und sorgenfreies Leben führen. Gute Berater gibt es genug, Rechtsanwälte taugen für dieses Spezialgebiet nicht .

haben die den kreditvertrag gemeinsam unterschrieben? wenn nicht, hat der mann wohl eine oder mehrere unterschriften der frau gefälscht. das ist dann strafbare urkundenfälschung. also eine sache für den staatsanwalt und einen rechtsanwalt für zivilrecht (wegen der forderung des kredits).

wenn die den vertrag gemeinsam unterschrieben haben und im kreditvertrag steht, dass unbedingt beide bei einer änderung//abweichung unterschreiben müssen, dann ist aufjedenfall die bank haftbar zu machen. da wäre also ein anwalt für bankrecht zu rate zu ziehen.

Bei der Hotline der Anwaltskammer anrufen. Dort bekommt man genau gesagt, welcher Anwalt für so etwas zuständig ist. Und auf Wunsch auch einen solchen Anwalt Deines Wohnortes genannt!

Da würde ich eher zum Anwalt für Zivilrecht raten, denn es ist besser, das erstmal mit dem Exmann zu klären (Verträge, Vollmachten etc.) als gleich gegen die Bank vorzugehen, da deren Rechtsabteilung euer Budget wahrscheinlich um einiges übersteigt.

Wieso will die Bank von IHR das Geld? Sie hat doch nur einen Kredit über 7000 Euro aufgenommen - mehr kann die Bank auch nicht verlangen. Alles weitere sind wieder neue Kredite vom Ex-Mann; nur seine Unterschrift ist vorhanden - und wenn sie nicht für ihn gebürgt hat, kann die Bank von ihr auch kein Geld fordern.