Welchen Anspruch kann ich stellen, wenn ein Kamerad meines Kindes die Schulsachen mutwillig zerstört und die Eltern für den Schaden nicht aufkommen wollen?

14 Antworten

Das Kind ist in der Haftpflichtversicherung der Eltern versichert, wenn die denn eine haben sollten. Sonst sind die Eltern für ihren Sprössling verantwortlich und damit haftbar. Wenn die nicht freiwillig zahlen, musst du zum Anwalt gehen. Meistens lässt sich das aber friedlich klären.

Das Kind ist in der Haftpflichtversicherung der Eltern versichert, wenn die denn eine haben sollten.

Vielleicht, vielleicht auch nicht. Kommt auf die Police an und darauf, ob das Kind deliktfähig ist. Spielt aber alles keine Rolle, weil man keinen Anspruch gegen die Versicherung hat, sondern gegen das Kind.

Sonst sind die Eltern für ihren Sprössling verantwortlich und damit haftbar

Nein.

Wenn die nicht freiwillig zahlen, musst du zum Anwalt gehen.

Warum sollte man das müssen?

@jurafragen

Stimmt, müssen muss man nicht, aber wenn er sein Geld haben will und der Schaden ersetzt werden soll. Dann bleibt ihm nichts anderes übrig. Oder siehst du das anders?

@lohne

Stimmt, müssen muss man nicht, aber wenn er sein Geld haben will und der Schaden ersetzt werden soll

Da braucht man dann keinen Anwalt für, sondern müsste ggf. beim zuständigen Gericht Klage erheben. Das geht auch ohne Anwalt.

Hier könnte man ggf. das Kind verklagen. Wird bestimmt lustig.

@jurafragen

Es geht auch ohne Anwalt, stimmt. Ich würde einen nehmen, denn die wollen doch auch Leben. Zumal der Verlierer die Kosten übernimmt. Denke doch ruhig mal an die armen, notleidenden Juristen.

@lohne

denn die wollen doch auch Leben

Ja, wollen sie.

Zumal der Verlierer die Kosten übernimmt

Dann bin ich mal gespannt, wann der 11jährige das erste mal so viel Geld verdient, dass es sich lohnt, etwas zu pfänden.

Denke doch ruhig mal an die armen, notleidenden Juristen.

Ich denke eher daran, dass der Fragesteller nicht notleidend wird, wenn er neben den Kosten für neue Schulsachen auch noch den eigenen Anwalt vorfinanzieren muss. Und die Gerichtskosten.

@jurafragen

Du hast ein großes Herz.

@lohne

Ich weiß :D

@jurafragen

Selbsterkenntnis ist eine feine Sache. Pflege sie weiterhin.

Es handelt sich dabei um ein 11-jähriges Kind... Der Vater ist scheinbar mit dem Verhalten des Kindes Überfordert und ist demnach nicht mehr gewillt, für seine Taten aufzukommen. Objektiv betrachtet,macht der Vater einen sozial schwachen Eindruck... Kann man sonst von der Schule etwas geltend machen, da sie die Aufsichtspflicht scheinbar verletzt haben? (Der vorfall passierte in der Pause)

Der vorfall passierte in der Pause

Schön, dass diese wichtige Information dann doch noch kommt. Jedenfalls sind die Eltern des Jungen aus der Haftung raus.

@jurafragen

Was sagt mir das jetzt? Gegen wem kann ich dann Anspruch stellen?

@Bengra

Gegen wem kann ich dann Anspruch stellen?

Gegen das Kind.

Ob auch gegen die Schule, das hängt vom Einzelfall ab, aber einen durchsetzbaren Anspruch dürfte es da eher nicht geben. Aber dazu fehlen Details. Wo ist das passiert? Auf dem Schulhof? Im Klassenzimmer in einer kleinen Pause? Wie ist der Schaden verursacht worden?

Ein Gespräch werdet Ihr wohl schon geführt haben. Richtig? Kann der Lehrer oder die Lehrerin Stellung dazu nehmen, haben er oder sie etwas gesehen? Steht eindeutig fest, dass der Schulkamerad die Sachen Eures Kindes zerstört hat?

Wenn ja, wie beschrieben einen Brief an die Eltern aufsetzen und mit einer Fristsetzung Schadenersatz verlangen. Wenn keine Reaktion, nach Fristablauf nochmals eine Frist setzen mit der Androhung bei Nichtreagieren, einen Anwalt einzuschalten.

Es ist die Frage, ob Ihr das in der Form auch durchsetzen wollt. Für die Kinder ist das mit Sicherheit nicht das Beste, aber man kann natürlich auch Eure Beweggründe nachvollziehen.

Es ist die Frage, wie es dazu überhaupt kam? Vielleicht kann man sich verbal einigen und jeder zahlt die Hälfte.

Wenn es um verletzte Aufsichtspflicht geht, kommt nur die Schule oder der zuständige Lehrer/Erzieher in Betracht - wenn nicht, das Kind selbst, welches bis auf weiteres nicht zahlungsfähig ist.

Die Eltern haften keinesfalls für den Schaden.

Schriftlich den Schadensersatz mit Fristsetzung einfordern. Danach Klage einreichen. Die ganzen "geh zu Polizei"-Antworten kannst du knicken, weil selbst wenn eine Strafverfolgung stattfinden sollte, mußt du immer die zivilrechtliche Forderung selbst stellen und durchsetzen.

Und gegen wen sollte man die Forderung hier richten?

@Still

Eltern haften nicht für ihre Kinder - es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt, was in der Schule nicht passieren kann.

Bleibt eine Forderung gegen die Schule - falls eine Aufsichtsplichtverletzung nachgewiesen werden kann.

Das ist immer etwas schwierig.

Versuche es erst einmal über den Lehrer, dann die Elternsprecher, u.s.w.

Wenn du Pech hast bleibst du auf den Kosten sitzen, ich hatte das auch schon.

Manchmal ist der ganze Rattenschwanz von Stress es nicht wert, wenn man schon alles mögliche versucht hat.

LG Pummelweib :-)