Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um im Gefängnis arbeiten zu können?

4 Antworten

Du kannst schon daran erkennen was Dein Kumpel so für einen Mist erzählt, für eine Geldbuße muss man nicht ins Gefängnis wenn man sie nicht bezahlt, allenfalls eine Erzwingungshaft wäre möglich jedoch sehr wenig wahrscheinlich.

So einen Job (wer das so bezeichnet schließt sich schon selbst aus), bekommt man nur wenn das Bundeszentralregister ihn nicht kennt, somit ist er ohnehin aus dem Rennen.

Des mit der Geldbuße ist glaubhaft. Mein Cousin bekam mal ein Schreiben wo drin stand das er fast 3000€ zu zahlen hätte. Er hats ignoriert. Irgendwann kam deswegen ein Haftbefehl für 40 Tage Knast oder die Summe auf einmal abzuzahlen. Habs gelesen, also möglich ist es schon wegen Schulden einzusitzen.

@Ni8ke

Dann solltest Du richtig lesen, denn bei Deinem Cousin stand da 40 Tagessätze zu 75€, ersatzweise 40 Tage Haft. Es handelt sich da um eine Ersatzfreiheitsstrafe, sowas bekommt man für Straftaten, Geldbußen bekommt man für Ordnungswidrigkeiten.

1. würde mir keine Konstellation einfallen, bei der man für GeldBUßEN für knapp 2 Monate inhaftiert ist

2. wird einem im Knast kein Job "besorgt". Damit man dort arbeiten kann, muss man zwingend eine Ausbildung als Justizvollzugsbeamter haben. Und dann ist man bereits Beamter,, wenn man dort anfängt.

Ich würde mal sagen April April:D

ne der meint das leider ernst