Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Restaurant einen Koch ausbilden darf?

2 Antworten

Das Restaurant muss für sich einschätzen, ob es die geforderten Ausbildungsinhalte umsetzen kann und ob das Restaurant für die Ausbildung geeignet ist. Dies entscheidet zuletzt die Kammer. Können Teile nicht abgedeckt werden, müssen diese in überbetrieblichen Lehrgängen bzw. im Ausbildungsverbund mit anderen Firmen vermittelt werden.

Weiterhin muss jemand fachlich und persönlich geeignet sein. Für diese Eignung ist u. a. der Ausbilderschein (AEVO) da. Wenn niemand didaktische Erfahrungen hat oder sich mit Rechtsgrundlagen für Jugendliche bzw. Auszubildende auskennt, dann wird das mit dem Ausbilden meist nach hinten losgehen.

Ganz fix mit der zuständigen IHK sprechen. Die kann sagen, ob einer der Mitarbeiter als Ausbilder geeignet wäre, ob er/sie evtl nur einen Kurs machen müsste.

Ausbilden darf, wer die fachliche und die persönliche Eignung dazu besitzt. Konkret: Fachlich geeignet ist, wer im entsprechenden Beruf eine Ausbildung abgeschlossen hat und über mehrjährige Berufserfahrung verfügt. Darüber hinaus ist auch die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachzuweisen. Dieser Nachweis wird durch eine erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung erbracht. Einen Vorbereitungskurs auf diese Prüfung bietet z. B. die DEHOGA Akademie in Bad Überkingen an.

Zum Nachweis der persönlichen Eignung als Ausbilder/in ist das polizeiliche Führungszeugnis vorzulegen. Die Ausbildungserlaubnis ist bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zu beantragen. Die Entscheidung über die Ausbildereignung liegt ausschließlich bei der IHK.https://www.dehogabw.de/lernen/ausbildung-im-gastgewerbe/grundlagen-der-ausbildung.html