Welche Vollmacht brauche ich, um für jemanden den Mietvertrag zu kündigen?

5 Antworten

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- In dem Schreiben muss der vollständige Name vom Mieter und des Bevollmächtigten stehen.

- In dem Schreiben mjuss angegeben werden wofür die Vollmacht gilt.

Z.B. Die oben genannte Person bevollmächtige ich für die Kündigung der von mir angemieteten Wohnung in der XY-Straße Nr. 000

- Die Kündigung muss vom Mieter unterschrieben sein.

- Das Schreiben muss im Orignal vorliegen.

- Gut ist, wenn die Vorder- und Rückseite des Personalausweises aud die Vollmacht gedruckt wird.

MfG

Johnny

Einen einfachen 3zeiler in etwa so:

Frau toberg ist von mir, Herr sohnemann toberg, bevollmächtigt alle mietvertraglichen Belange, wie z. B. Abschluß und Kündigung, zu regeln.

Ort, Datum

Originalunterschrift Deines Sohnes

Letzteres ist ausschlaggebend. Denn Du mußt dem Mieter die Originalvollmacht vorlegen.

Er sollte eine Vollmacht schreiben, nach der du alle Angelegenheiten bezüglich der Wohnung für ihn klären kannst (einschließlich der Kündigung). Datum und Unterschrift nicht vergessen - auch sollte dein vollständiger Name und deine Anschrift enthalten sein.

Einfach nur ein Schrieb, in dem steht, dass Dein Sohn Dich bevollmächtigt die Wohnung zu kündigen.

Einfach formlos.

Eine einfache Vollmacht reicht.