welche Versicherungen sind sinnvoll für meine Reinigungsfirma?

11 Antworten

Man müsste erst einmal sehen, was an Versicherungsschutz bereits vorhanden ist, was umgestellt werden kann, was neu gemacht werden muss. Dazu wenden Sie sich am besten an einen Versicherungsmakler.

Wichtig ist eine Betriebshaftpflicht, die auch Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf Femdgrundstücken einschließt. Da gibt es Konzepte am Markt, die einem guten Versicherungsmakler geläufig sein sollten.

Wenn eine Krankenabsicherung bereits besteht, sollte diese geprüft und evtl. angepasst werden.

Eine Unfallversicherung ist ebenfalls vorab empfehlenwert. Hier kommt es auf den Versicherungsumfang und die Grundsumme an.

Alles andere sollte vom Erfolg der Unternehmung abhängig gemacht werden. Was nutzt ein excellenter Versicherungsschutz, wenn man ihn nicht bezahlen kann.

Leider macht es keinen Unterschied ob du 1x oder 5 Mann hast, meine Freundin hast sich selbständig gemacht als Putzfrau. Unter dem Strich ist dann nix hängen geblieben.

PKV Berufsgenossenschaft + Beiträge Unfall Steuerberater + Steuer Unfallversicherung Haftpflicht KFZ Kosten Maschinen

Bei Dir kommen noch Miete + Nebenkosten + Reinigungsmittel + Entsorgung dazu + Wahnsinns Stromkosten. Überlege dir das wirklich gut. Auch nix mehr dann Urlaub und Krankheit kann man sich wirklich nicht leisten.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist sehr zu empfehlen. Die Krankenversicherung für Dich als Inhaber ist ohnehin obligatorisch.

Ob Du eine Rechtsschutzversicherung brauchst, mußt Du selbst entscheiden. Für Gewerbetreibende ist so etwas ein ziemlich teurer Spaß (500 Euro pro Jahr und mehr).

Wer ein Gewerbe anmeldet und sich in diesem Forum versicherungstechnisch "beraten" lässt, sollte möglichst gleich auch Insolvenz anmelden. Eine Beratung beim Versicherungsmakler (§ 59 Abs. 3 VVG) oder Versicherungsberater (§ 59 Abs. 3 VVG) könnte die Insolvenz ggf. verhindern. Abschließender Hinweis: Die Tätigkeit der Versicherungsmakler und Versicherungsberater unterscheidet sich heftig von der Tätigkeit des Versicherungsvertreters. Gruß rd Versicherungsmakler

Tippfehler Versicherungsberater ist (§ 59 Abs. 4 VVG)

man kann sich selbst als Unternehmer bei der Berufsgenossenschaft versichern, das kommt auf das Gefährdungspotential an. Bei Gebäudereinigung mit Außen-Fassadenreinigung sicherlich höher, da kann man mal fragen

Über Makler gibt es auch Equipmentversicherungen, so z. B. Betriebsausfall-Abdeckung mobil oder stationär für die recht teuren Geräte wie Schrubbmaschinen, diese Naßsauger zum Aufsitzen etc

www.erpam.de als Eberhardt, Raidt & Parnter, auch für die berufliche Absicherung wie Berufsunfähigkeit

Betriebshaftpflicht natürlich, falls man bei Kunden Schäden anrichtet. Eigene Kranken- & Rentenversicherung.