Welche Versicherung im Falle eines Fahrraddiebstahls von umzäunten Betriebsgelände?

3 Antworten

Nur wenn das Fahrrad eine eigene Versicherung, bzw. wenn in Deiner Hausratversicherung der Baustein Fahrraddiebstahl eingeschlossen ist, besteht Anspruch auf Versicherungsleistung.

Der Betrieb ist nicht haftbar.

Eine normale Hausratversicherung ohne Zusatz Einschluss Fahrraddiebstahl leistet auch nicht.

In der Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für das Fahrrad, aber nur am Versicherungsort und nur wenn das Fahrrad am Versicherungsort auch angeschlossen war oder im Gebäude war für das die Hausratversicherung besteht.

Die Außenversicherung einer Hausratversicherung greift nur, wenn das Fahrrad aus einem verschlossenen Behältnis in einem Gebäude gestohlen wurde.

Deine Hausratversicherung zahlt zum Neuwert! Du hast nur leider die Bedingungen nicht verstanden.

Versicherungen des Arbeitgebers greifen überhaupt nicht.

... eine Fahrradversicherung bzw. der Baustein in der HR ordnet solche Schäden, alles eigentlich ganz einfach. Viel Glück.

....  und mit Anzeige von der Polizei und dem Fahrradpaß zur Versicherung.