Welche Versicherung greift bei Leck an Wasserrohr ohne weitere Schäden?

7 Antworten

Die Leitungswasserversicherung (Teil der Gebäude-Bündelversicherung) ist dafür zuständig. Die Haushaltsversicherung wird nur dann zur Kasse gebeten, wenn es sich um nicht fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände handelt.


Und warum sollte eine VGV denn haften, die haben das Rohr doch nicht zerbröselt.

Sie schicken ggf. Handwerker für die Reparatur bzw. donnern dies dem VN auf und bezahlen die Rechnung für die Reparatur/Trocknung, wenn es denn so vereinbart wurde.

Wenn Sie eine Gebäudeversicherung mit dem Risiko "Schäden durch Leitungswasser" abgeschlossen  haben, melden Sie es bitte dem Versicherer. Machen Sie auch bitte Schadenfotos. Besser ist besser.

Am besten Sie lassen den Schaden durch eine Fachfirma beheben.

Denken Sie bitte daran, dass nicht die Kosten einer Sanierung vom Versicherer zu tragen sind.

Die Hausratversicherung können Sie beiseite lassen. Sie wäre für evtl. beschädigtes Mobiliar zuständig.

Sowohl in der Hausrat- wie auch in der Gebäudeversicherung ist typischerweise eine Absicherung gegen Rohrbruchschäden enthalten. Die Versicherung kommt also für den Schaden auf.

Eine andere Frage ist natürlich, ob man einen derartigen Schaden über die Versicherung regulieren sollte. Die Reparatur offen liegender Rohre verursacht vergleichsweise geringen Aufwand. Wenn es in den Vorjahren schon des öfteren Versicherungschäden gab, könnte die Versicherung das zum.Anlaß nehmen, den Vertrag zu kündigen und einen neuen nur mit Risikoaufschlag anzubieten.

Der Rohrbruch selbst (also die Schadensursache), ist NICHT Sache der Leitungswasserversicherung.

@DerHans

Falsch. Ich reguliere seit 30 Jahren Rohrbrüche über die Leitungswasserversicherung und muß es wohl wissen.

@DerHans

Da irrt der "Experte" wieder einmal! In allen aktuell am Markt befindlichen Bedingungswerken sind innerhalb von Gebäuden eitretende Bruchschäden (frostbedingte und sonstige) an Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) und den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen, Wasserlösch- und Berieselungesanlagen ... versichert. Wieso sollte nun der Rohrbruch selbst bitte nicht versichert sein? Unfug!

@DerHans

???????????????????

@DolphinPB

Dem kann ich mich nur anschließen. Natürlich ist das beschädigte Rohr Bestandteil der Leitungswasserversicherung.

In der Gebäudeversicherung sind Leitungswasserschäden durch Rohrbruch oder Frost versichert. Auch das beschädigte Rohr selbst. Die Hausratversicherung kommt beim geschilderten Ereignis keines Falls zum Tragen!