Welche Versicherung bei Gewerbe?

4 Antworten

Dann mal die Langfassung:

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf eBay Kleinanzeigen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Nur ein Beispiel:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Vormundschaftsgerichts.

Das Vormundschaftsgericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um ein Gewerbe führen zu können.

https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html

Und nimm's mir nicht übel, aber Du bist mit mit der Schule fertig, bevor Du die Genehmigung bekommen wirst.

Hallo, vielen Dank für ihre Antwort! Gilt das alles in der Härte auch für ein Kleingewerbe, oder gibt es dort Unterschiede?

LG Aaron

@Noraxxel

Ein eigentliches "Kleingewerbe" gibt es so nicht, das ist nur ein steuerlich relevanter Begriff.

Und ja, selbstverständlich gilt alles andere auch.

Und nimm's mir bitte nicht übel, aber vergiss diese Schnapsidee mal ganz schnell wieder.

Der selbstgebaute Snackautomat muss ersteinmal durch ein Institut auf Sicherheit geprüft werden, bevor Du den öffentlich aufstellen kannst. Für die Aufstellung brauchst Du eine Genehmigung - in diesem Fall von der Schule/Stadt. Sehr fraglich, dass Du die bekommst! Weil: Ansonsten würden ja alle dort Ihre Automaten aufstellen!

Das Gewerbe ansich ist kein Problem, sofern Deine Eltern das unterschrieben und dafür haften! Die Versicherung ist dann auch das Thema Deiner Eltern ...

Anmerkung: für das Gewerbe braucht er, da u18, die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes. Daher kann es schon zum "Problem" werden.

möchte einen selbst gebauten Snackautomaten in meiner Schule aufstellen

Das wird wohl kaum möglich sein.

Als hauptberuflich Selbständiger wirst du dich selbst krankenversichern müssen.

Ob das Familiengericht dem Plan überhaupt zustimmt ist mehr als fraglich.

Betriebshaftpflichtversicherung.