Wird BAB nur einmal berechnet oder kann man nach "Veränderungen" neu berechnen lassen?
Hallo.
Meine Frage ist folgende. ich habe ein Minijob neben Ausbildung gefundne (August). Ich darf laut Arbeitgeber Samstags kellnern. Ich würde auf 255€ oder so kommen.
Meine Frage ist jetzt folgende...
Wenn ich BAB , Ausbildungshilfe wegen der Nebenbeschäftigung abgelehnt bekomme, kann ich dann eine Neuberechnung beantragen oder den Antrag neu stellen, WENN ich nach der Hochsaison z.B keine geringfügige Beschäftigung mehr ausübe ? Weil er meinte, er kann mich bis Neujahr einstellen, danach wirds ruhiger... Und dann bräuchte ich BAB.
Oder soll ich nur direkt BAB beantragen und den Nebenjob ablehnen ! Bekomme dann zwar nur 110€ oder so aber dafür die ganzen 3 Jahre... (Natürlich nur, wenn eine Neubeantragung oder neu Berechnung nicht möglich ist)
Also kann ich dann neu berchnen lasssen oder neu beantragen weil sich die Umstände geändert haben oder ist nach der "Ablehnung" dieser Weg ausgeschlossen?
ich würde mich über Antworten freuen.