Welche Summe bei beschädigtem Koffer fordern?

9 Antworten

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Ersatzpflichtig lt. BGB823 ist nur der Zeitwert. Das Alter spielt sicher einer Rolle, aber auch der Erhaltungszustand.

Versicherungen sind nicht darauf aus bei jedem Streitwert bis 300 € durch alle Instanzen zu klagen. Das ist eher der Bereich, wo die Gesellschaften kulanterweise entgegenkommen.

Normalerweise müßtest Du anhand eines Anschaffungsbeleges den Anschaffungswert und viel wichtiger das Anschaffungsdatum nachweisen.

Zusammen mit dem Schadenfoto, kann man Art und Umfang der Beschädigung nachweisen, sowie den Erhaltungszustand genau beschreiben.

Koffer werden im Regelfall nicht repariert. Es liegt also ein sogenannter technischer Totalschaden vor, weil die Reparatur an der Beschaffung der Ersatzmaterialien und daran scheitert, das die Koffer keiner reparieren kann.

Dir steht somit der Zeitwert zu, den der Koffer vor dem Schadenfall gehabt hat.

Vielleicht ist der Koffer nicht so oft benutzt worden. Frag erst mal 100 € an, wird weniger angeboten, kann man immer noch darauf eingehen. In umgekehrter Richtung ist es deutlich schwerer.

Wenn du noch die Kaufquitting hast, kannst du die einreichen. Der Zeitwert eines gebrauchten Koffers hält sich in Grenzen. Was der wert ist, siehts du wenn du versuchst einen gebrauchten Koffer zu verkaufen. Wenn keine Quittung mehr vorliegt, kann die Versicherung vorab schon mal um 50 % kürzen.

Lass Dir einen Kostenvoranschlag für die Reparatur geben. Schadenersatzansprüche bestehen nur für angemessene Reparaturkosten oder - falls das wirtschaftlicher ist - den Zeitwert der Sache (da gibt es zwar Ausnahmen, die treffen aber für einen Koffer nicht zu). Der Zeitwert wäre abhängig vom Alter und der Abnutzung natürlich deutlich niedriger als der seinerzeitige Neupreis.

Koffer reparieren ist meisatens teurer als ein neuer.

Du kannst auch im Fachgeschäft fragen was eine Reparatur kosten würde.

Wenn du der Versicherung Anschaffungspreis und Aschaffungsjahr nennst (mit Kaufbeleg), rechnet die eigentlich selbst den Zeitwert aus.

Wenn es nur auf den Anschaffungspreis ankäme, könnte man ja ein Produkt 10 Jahre nutzen, dann von einem Freund kaputt machen lassen und dann von der Versicherung ein neues bezahlen lassen!

Ich habe keinen Kaufbeleg und ich weiß auch nicht genau, wie lange ich ihn schon habe.

@elly1311

Dann würde ich als Versicherung garnichts bezahlen!

@Gisenion

Zum Glück bist du nicht seine Versicherung!

@elly1311

Wenn du die Marke und die Größe benennen kannst. haben die Schadensregulierer schon Kataloge, nach denen sie sich orietieren. Natürlichg muss das stimmen, was man angibt. Es kann durchaus sein, dass man auch bei Kleinschäden das beschädigte Teil sehen will.