Welche Strafen für Hoverboard?

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Hoverboards über 6 km/h bbH sind Kraftfahrzeuge gemäß der Definition des deutschen Zulassungsrechtes. Daher dürfen sie nur im nicht öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden, wenn sie keine Zulassung haben. Entgegen anderen hier immer wieder verbreiteten Gerüchten, dass sie irgendwann eine Zulassung bekommen werden, halte ich dies für ausgeschlossen, da anders als bei Segways das Anbringen von vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen und einer Halte-(Lenk-)Stange ausgeschlossen sein dürfte. Für den Gebrauch im öffentlichen Verkehrsraum muss zudem eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein, Eine solche wirst du für ein Hoverboard nicht abschließen können. Da das Board auch nicht als Mofa zählt (hier fehlen bauliche Voraussetzungen wie z.B. der Fahrersitz, fällt das Board unter "Sonstige" Kraftfahrzeuge. Und somit wird die Fahrerlaubnisklasse "B" benötigt.

jetzt ist das aber zugelassen, oder?

Wenn du den Strassenverkehr gefährdest, kann die höchste Strafe eine dauerhafte Konfiszion plus Führerscheinsperre für eine bestimmte Zeit sein (oder Führerscheinentzug wenn du schon einen hast).

Laut eines Polizisten unserer Stadt ist es legal auf dem Bürgersteig zu fahren.

Sobald die Dinger schneller als 5 km/h sind bräuchten sie eine Zulassung, und soweit ich weiß hat das noch keines der hier erhältlichen Modelle.

Interessant

@Oelbart: Wenn du schon Zahlen verwendest, dann bitte richtig. In Deutschland braucht jedes Fahrzeug, dass einen Motor hat und schneller als 6 km/h fährt eine Zulassung. jedoch wird es in der Praxis zu 50% Geduldet. ich selber wurde schon oft auf meinem Board von der Polizei gesehen und nur 1 mal angesprochen, um zu fragen, wie das Board funktioniert und wo man soetwas herbekommt. Dadurch, dass jeder Hersteller es anders nennt, die meisten aber Hoverboard sagen(was jedoch als Schwebendes Skateboard interpretiert wird) gibt es keine Ofizielle Bezeichnung. Wie willst du etwas verurteilen, wo du nicht einmal den namen kennst?