Welche Strafe steht auf polizeiverachtende Graffiti?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Strafrechtlich:

Sachbeschädigung, Beleidigung

Zivilrechtlich:

Schadensersatz

ACAB ist keine justizable Beleidigung.

@Majorie22

Stimmt, ist zu allgemein gehalten.

@augsburgchris

Ich finde hingegen "Es könnte ja auch All Cops Are Beautiful heissen, beweisen sie mir das Gegenteil." eigentlich viel charmanter :-)

@Majorie22

Das Argument greift nicht weil die Bedeutung bekannt ist und du sonst auch irgendwelche Verfassungsfeindlichen Symbole irgendwohin schmieren könntest mit der Begründung es sei nur eine Svastika.

@augsburgchris

und wenn man es ausschreiben würde?

@BackupBone

Bleibt es dennoch keine Beleidigung, da hier keine Person explizit verunglimpft wird.

@augsburgchris

Zwischren ACAB und dem Hakenkreuz liegen schlichte Welten der juristischen Bewertung, dein Argumnet zieht nicht, s. Verbot der Verwendung verfassungsfeindlicher Organisationen.

Ergänzend hierzu darf nicht eine mögliche Absicht, auch wenn offenkundig, als Tatsache unterstellt werden, s. die Unmöglichkeit, T-Shirts mit der Aufschrift "HKNKRZ" zu verbieten.

@BackupBone

Auch nicht, denn das BVErfG hat festgestellt, daß es eine gegen die Obrigkeit gerichtete Meinungsäußerung sei, zumal der persönliche Bezug fehle, weshalb es unter die Meinungsfreiheit falle. Bei Personen, die den Schriftzug auf Shirts o.ä. tragen, ist die Polizei schon dazu übergegangen, Strafanträge damit zu begründen, das der Träger "grinsend" auf den Schriftzug und dann auf den Polizisten gezeigt habe. Damit wäre es nicht mehr zu allgemein / unzureichend konkretisiert, sondern es wäre auf die persönliche Ebene heruntergebrochen und damit wieder eine Beleidigung. Bei Parkbänken aber nicht möglich.

@augsburgchris

Wenn schon sophistisch, dann auch richtig. Es muß nicht zwingend eine Person "beleidigt" werden, sondern es reicht auch, eine hinreichend abgegrenzte oder abgrenzbare Gruppe von Personen, aber ACAB beinhalte, Formulierung des BVerfG

eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck.

Die Auslegung des BVErfG sieht damit nur einen Bezug zum staatlichen Organ, aber sieht es nicht auf die Gruppe der Polizisten als Personen bezogen (Bezug zum gesamten Kollektiv in seiner sozialen Funktion).

§ 303 Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

oder beide Daumen ab!

Ist die Frage ob es wirklich Sachbeschädigung ist oder nicht.

Das es Sachbeschädigung ist geht aus der Frage und Erklärung nicht heraus.

Nicht Sachbeschädigung sondern Verschönerung!!!

Das ist einfach "nur" Sachbeschädigung.

Das geht aus der Frage nicht heraus