Welche Strafe steht auf polizeiverachtende Graffiti?
In unserer Stadt hat jemand nagelneue Parkbänke mit den bekannten gegen die Polizei gerichteten 4 Buchstaben beschmiert, sodass sich dort niemand mehr hinsetzen kann/will(die Leute haben Angst ihre Klamotten wegen Abfärbung zu ruinieren).
Welche Strafe steht eigentlich auf sowas? Ist diese höher als bei einem anderen/neutralen Graffiti?
4 Antworten
Strafrechtlich:
Sachbeschädigung, Beleidigung
Zivilrechtlich:
Schadensersatz
Stimmt, ist zu allgemein gehalten.
Ich finde hingegen "Es könnte ja auch All Cops Are Beautiful heissen, beweisen sie mir das Gegenteil." eigentlich viel charmanter :-)
Das Argument greift nicht weil die Bedeutung bekannt ist und du sonst auch irgendwelche Verfassungsfeindlichen Symbole irgendwohin schmieren könntest mit der Begründung es sei nur eine Svastika.
und wenn man es ausschreiben würde?
Bleibt es dennoch keine Beleidigung, da hier keine Person explizit verunglimpft wird.
Zwischren ACAB und dem Hakenkreuz liegen schlichte Welten der juristischen Bewertung, dein Argumnet zieht nicht, s. Verbot der Verwendung verfassungsfeindlicher Organisationen.
Ergänzend hierzu darf nicht eine mögliche Absicht, auch wenn offenkundig, als Tatsache unterstellt werden, s. die Unmöglichkeit, T-Shirts mit der Aufschrift "HKNKRZ" zu verbieten.
Auch nicht, denn das BVErfG hat festgestellt, daß es eine gegen die Obrigkeit gerichtete Meinungsäußerung sei, zumal der persönliche Bezug fehle, weshalb es unter die Meinungsfreiheit falle. Bei Personen, die den Schriftzug auf Shirts o.ä. tragen, ist die Polizei schon dazu übergegangen, Strafanträge damit zu begründen, das der Träger "grinsend" auf den Schriftzug und dann auf den Polizisten gezeigt habe. Damit wäre es nicht mehr zu allgemein / unzureichend konkretisiert, sondern es wäre auf die persönliche Ebene heruntergebrochen und damit wieder eine Beleidigung. Bei Parkbänken aber nicht möglich.
Wenn schon sophistisch, dann auch richtig. Es muß nicht zwingend eine Person "beleidigt" werden, sondern es reicht auch, eine hinreichend abgegrenzte oder abgrenzbare Gruppe von Personen, aber ACAB beinhalte, Formulierung des BVerfG
eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck.
Die Auslegung des BVErfG sieht damit nur einen Bezug zum staatlichen Organ, aber sieht es nicht auf die Gruppe der Polizisten als Personen bezogen (Bezug zum gesamten Kollektiv in seiner sozialen Funktion).
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
oder beide Daumen ab!
Ist die Frage ob es wirklich Sachbeschädigung ist oder nicht.
Das es Sachbeschädigung ist geht aus der Frage und Erklärung nicht heraus.
Nicht Sachbeschädigung sondern Verschönerung!!!
Das ist einfach "nur" Sachbeschädigung.
Das geht aus der Frage nicht heraus
Was?
ACAB ist keine justizable Beleidigung.