Welche Strafe kann jemand bekommen der mit 18 eine 13 jährige vergewaltigt hat (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern) bekommen?
Bzw was würde er nach jugendstrafrecht bekommen?
7 Antworten
Das kommt ganz auf die Umstände des Einzelfalls an. Wenn er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird, kann es zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren kommen.
Bei schwerer Tat, Ja!
Wie schon gesagt, kommt es dabei ganz auf die Umstände des Einzelfalls an. Zum einen ist der genaue Tathergang entscheidend -gerade im Sexualstrafrecht tauchen dort häufig Probleme der Beweisbarkeit auf- und außerdem kommt es auf die entscheidungsrelevanten Eigenschaften des Täters -z.B. ob er vorbestraft und geständig ist.
Es gibt unter anderem ein chatverlauf, in dem er die tat zugibt und eine umfangreiche Aussage von dem Mädchen.
Ja, natürlich, was dachtest du denn? Sozialstunden?
Eine Haftstrafe gibt es bei dieser Staftat immer!
Das ist, wenn es dir an einer Verurteilung gelegen ist, schon einmal viel wert. Hat er in diesem Chat bloß zugegeben, dass er sexuelle Handlungen an dem Mädchen vorgenommen hat oder auch, dass er gegen ihren Willen gehandelt hat?
War ihm bewusst, dass das Mädchen zum Zeitpunkt der Tat erst 13 Jahre alt war?
Gibt es neben der Aussage des Mädchens und dem Chatverlauf noch weitere Beweismittel? In diesem Fall ist vor allem an ein ärztliches Gutachten über mögliche Verletzungen, DNA-Spuren des Täters oder auch Zeugenaussagen, die zumindest bestätigen können, dass das Mädchen und der junge Mann zum Zeitpunkt der Tat beieinander waren.
bewährung oder klageabweisung, weils schwer beweisbar ist.
Bewährung vielleicht, Klageabweisung gibts nur im Zivilrecht.
Es kann aber sein, daß es nicht zur Anklage kommt, daß eingestellt wrid, weil der staatsanwalt nicht genügend Beweise für eine Anklage hat.
wie willst du beweisen, dass er den chat mit geschrieben hat? solche dinge sind in der regel leider keine sachen die beweisrelevant sind.
es wird eingestellt, dass wäre ein freispruch zweiter klasse oder es wird freigesprochen, weil nix war.
Es bestätigt das er sexuelle Handlungen vorgenommen hat.
Sie hatte ihm gesagt das sie 13 ist, weil er schon ein paar Tage zuvor anfing er will mit ihr.....
Es gibt 1 ihrer ehemaligen Stiefbrüder (bei denen er im Zimmer schlafen sollte) der bezeugen könnte das er 1 1/2 Stunden weg war.
Kann man zurückverfolgen und deckt sich mit meiner Aussage( Datum und Uhrzeit sind auch ersichtlich)
Naja die Staatsanwaltschaft ermittelt noch, mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt es zu einer Verhandlung. (Chatverlauf und auch 3 Leute die in der Nacht noch wach waren)
Ich dachte das es vielleicht auch Bewährung oder sowas möglich wäre.
Wieso Jugendstrafrecht? Der Täter wird aufgrund SEINES Alters zur Tatzeit bestraft und nicht nach dem Alter seines Opfers. Er war volljährig. Jugendstrafrecht ist auf ihn nicht anwendbar.
Die Bestrafung hängt immer vom individuellen Fall ab, also von den Tatumständen und natürlich - und das ist ganz wichtig - von der Beweislage.
Lies mal hier:
Vorsicht, zwischen 18 und 21 kann Jugendstrafrecht angewendet werden und wird bei bisher unbescholtenen Heranwachsenden in aller Regel angewendet
Genau deshalb wollte ich wissen was er bekommen würde wenn jugendstrafrecht angewandt wird.
Mit "unbescholten" hat das nichts zu tun, sondern mit der vermuteten Reife.
Daher ist nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) in jedem Strafverfahren gegen einen Jugendlichen positiv festzustellen, dass er zum Zeitpunkt der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (Wikipedia)
Auf Heranwachsende (18- bis 20-Jährige) sind zentrale Normen (aber nicht alle) des Jugendstrafrechts nach Maßgabe der §§ 105 ff. JGG anzuwenden. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob der Heranwachsende von seinem Reifezustand zur Tatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat noch einem Jugendlichen gleichzustellen war oder ob er jedenfalls eine jugendtypische Tat begangen hat. (Wikipedia)
Was er bekommen würde, wissen wir nicht. Eine Haftstrafe wäre es aber auf jeden Fall. Auch bei einem unter 18-jährigen.
Naja er ist mittlerweile 21 und sieht aber aus wie 16 und benimmt sich auch so. Mit 18 könnte es ja passieren das das jugendstrafrecht zum Einsatz kommt da er erst Ca 1 1/2 Monate 18 war.
Es gilt sein Alter zum Zeitpunkt der Tat, nicht zum Zeitpunkt der Verhandlung.
Ja schon klar deswegen hab ich die Vermutung das jugendstrafrecht angewandt wird, deshalb will ich wissen was er da für eine Strafe bekommen würde.
§ 176a StGB, sofern Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt.
sicher bekommt er jugendstrafrecht
bekommt eigentlich jeder in deutschland
Jugendstrafrecht bekommt jeder??? Das ist mir ganz neu. Wo hast du das denn gelesen?
recherchiere doch selbst. nicht jeder unter21 bekommt jugendstrafrecht. u18 ist kein jugendlicher mehr -richtig.
Jugendstrafe ist bis zu 10 Jahren.
Also ist eine Haftstrafe auch im jugendstrafrecht wahrscheinlich?