Welche Strafe droht einem, wenn er einen Räuber tötet?

6 Antworten

In Deutschland kommt es auf die Laune des Staatsanwalts und Richters an, was die zum Frühstück gegessen haben, wie der Mond steht usw.

Außerdem ist ein guter Strafverteidiger sehr wichtig. Die Gesetzeslage schein auf den ersten Blick zwar noch einfach:

https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das Problem sind hier aber die Worte "gegenwärtig" und "erforderlich".

Wobei sich bei einigen Urteilen das "erforderlich" nicht auf die physikalischen Gesetze unseres Universums, sondern die eines fiktiven Universums im Gedanken des Richters bezieht.

Kurz gesagt, für die selbe Notwehrhandlung werden sie von einem Staatsanwalt nicht angeklagt und bei einem anderen Staatsanwalt und Richter wegen Mordes verurteilt.

Also letztlich verlieren Sie immer, es sei denn Sie haben tatsächlich eine scharfe Schusswaffe und können den Einbrecher damit festsetzen bis die Polizei kommt. Aber selbst da haben Sie das Problem, das Sie keine Warnschuss abgeben können, dann hätten nämlich sie und der Einbrecher einen Gehörschaden. Entsprechend kommt es darauf an, das der Einbrecher glaubt, das die Waffe echt ist.

Übrigens, wenn man jemanden mit einer Schusswaffe bedroht immer Abstand halten. Bei einer Pistole sind ca 20m optimal, geht in Gebäuden aber meißt nicht.

Ansonsten ist die Sache die, das sie verschiedene schlechte Optionen haben.

Sie machen den Einbrecher kampfunfähig. Dann haben Sie recht schnell ein Ermittlungsverfahren gegen Sie und sie müssen ein paar Tausender für Ihren Anwalt ausgeben. Bedenken Sie die Hauptverteidigung läuft in Deutschland im Ermittlungsverfahren, wenn die Staatsanwaltschaft erstmal Anklage erhebt hat man sehr schlechte Karten. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhebt, das Geld für den Strafverteidiger ist weg ( wenn auch in der Situation gut angelegt).

Sie machen den Einbrecher nicht kampfunfähig, dann haben Sie das Problem, das der Sie womöglich verletzt.

So wie Du es formulierst ist es nicht. In den Staaten ist es laut Verfassung Dein gutes Recht eine Waffe zu besitzen und im Notfall auch einzusetzen. Wenn also jemand Dein Grundstück oder Haus in der klaren Absicht einer Straftat betrifft, kannst den mit der Waffe verjagen und auch töten. Aber auch in den USA gibt es Ankläger und somit ballen die Leute nicht mal in Texas aus Jux und Dollerei einfach so ein paar Touristen ab, die versehentlich auf ihrer Ranch rumlatschen.

xD

Wenn es erforderlich und gegenwärtig ist, und Du den Angriff nicht anders abwehren kannst, Du also kein milderes Mittel zu Abwehr hast, dann wäre das im Rahmen der Selbstverteidigung straflos.

Es ist egal ob der Getötete ein Räuber, ein Eierdieb oder ein zufälliger Passant ist. Wenn man einem Menschen tötet, wird man wegen eines Tötungsdeliktes bestraft.

Nur wenn man rechtswidrig angegriffen wird, darf man sich verteidigen und, falls erforderlich, auch töten.

Ähm. Das sieht alle Rechtsprechung- und theorie doch deutlich anders.

@NonNam

Nein. Das stimmt zu 100 %. Egal was jemand gemacht hat, sei es Räuber, Eierdieb oder zufälliger Passant, niemand hat das Recht ihn zu töten.

Man darf nur dann gegen ihn gewaltsam vorgehen, wenn er einen rechtswidrig angreift.

Da ist die Rechtslage und die Rechtsprechung voll auf meiner Seite.

Ein Einbruch ist ein rechtswidriger Angriff.

falls erforderlich, auch töten.

Nur wissen Sie nicht ob der Staatsanwalt und Richter da auch glaubt das es erforderlich war ihn zu töten.

Bei uns kann es als Notwehr gezählt werden, oder als Todschlag.