Welche strafe bei warenbetrug mit 14 jahren?
Hi
Welche strafe bekommt man bei warenbetrug mit 14 jahren?
Zu dieser zeit als das vorgefallen ist war ich 14. nun bin ich 15
3 Antworten
Mit 14 bist du unstrafbar das heißt deine Eltern bzw Du könntest eine Geldstrafe bekommen mehr aber schon nicht.. hab schlimmere dinge gemacht mit 14 haha :)
In Österreich dann ab 14 :)
Ab 14 ist man strafmündig ...
Schön, dass du stolz bist auf deine "gemachten" Sachen.
Du bist dann einer von denen die hier später posten "ich kriege keinen KWS, warum ist das so?" Ich kann im schützenverein keine Wafenbeantragen, warum?", "warum kann ich mich nicht beim öffentlichen Dienst bewerben?",""werden Jugendsünden denn nicht mit 18 gelöscht?..
Schule besuchen wäre mit 14 ne gute Idee gewesen-.-
1. Mit 14 ist man in Deutschland strafmündig, also nicht "unstrafbar" (was für ein furchbarer Neologismus).
2. Wenn er "unstraftbar" wäre, wie soll er dann eine Geldstrafe bekommen? Also in einer fehlerhaften Aussage sich selber widersprechen ist schon mal eine Leistung.
3. Wieso sollten die Eltern eine Geldstrafe bekommen? WHAT?!?! GeldSTRAFE heißt, vom Gericht strafrechtlich verurteilt werden. Dafür muss der "Schuld"-Begriff erfüllt sein. Das liegt bei den Eltern mit Sicherheit nicht vor.
4. Glückwunsch, dass du mit 14 schlimmere Dinge gemacht hast. Kombiniert mit deiner Affinität zur Rechtschreibung und deinem Rechtsverständnis sage ich dir eine sehr positive Zukunft voraus.
Das soltest du dringend mit deinen Eltern klären.
Warenbetrug? D.h. Du hast Jemanden was per Ebay verkauft, was Du gar nicht besitzt - oder wie?
Nein anscheinend ist da was nicht angekommen. Im wert von 70€
Dafür gibt es Nachforschungsanträge und Sendeverlaufsprotokolle. Es muss doch Jemand den Empfang bestätigt haben. Wenn dieser nicht bestätigt wurde, muss man da das Speditionsunternehmen auf den Zahn fühlen.
Warum sollte man Dir dann an den Karren fahren?
Weil der Verkäufer nicht einfach das Geld des Käufers behalten darf?
Das ist ein Problem zwischen dem Verkäufer und dem Versanddienstleister - Er hat wohl einfach die Kohle behalten und den Käufer geprellt - Was ihm nun eine Anzeige eingebracht hat - Man kann übrigens IMMER!! einen Nachforschungsauftrag stellen - und sowas als Nachweis dann bei der Polizei vorlegen, zusammen mit der Quittung für die aufgegebene Sendung...
Es sei den, man hat das nicht gemacht, alles weggeworfen - dann hat man die A-Karte und kommt damit nicht durch...
Versendet habe ich immer unversichert
Der Versicherungsstatus spielt keine Rolle. Nachforschungsanträge kann man immer stellen!
Ist man nicht ab 13 strafbar?