Welche Strafe als Drogenkurier?
Hallo, Ich brauche mal euren Rat. Es geht um einen Freund, der als "Drogenkurier" erwischt worden ist. Wegen Durchsuchungen von den Handys seiner Leute die Drogen kaufen und verkaufen, ist die Polizei auf ihn gekommen. Er hat sein Handy und sich selbst durchsuchen lassen von der Polizei und war kooperativ gewesen. Die Polizei weiß auch, dass er "nur" die Drogen vom Verkäufer zum Käufer überbringt und dabei für ihn finanziell was rausgekommen ist. Es geht dabei um cannabis und speed. Wisst ihr vielleicht welche Strafe da auf ihn zukommt oder kennt sich jemand aus? Ich habe im Internet nichts gefunden was zu dem Fall passt. Danke schonmal :)
7 Antworten
Es kommt ganz entscheidend darauf an, wie kooperativ er ist. Dieses Gequatsche von den Leuten hier, die mal pauschal auf 6-15 Jahre tippen, ist vollkommener Humbug. Wenn ich hier Vergleiche mit der Todesstrafe in Indonesien lese, krieg ich das kalte Kotz**. Wenn er der Polizei alles über den Verkäufer erzählt, evtl. zu dessen Verhaftung beiträgt, vorher noch nie straffällig geworden ist und sich bei der Gerichtsverhandlung klein und demütig gibt, könnte die Freiheitsstrafe auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Das kommt auch auf den Richter an, vor allem aber auf deinen Freund. Natürlich gibt es keine Garantien und es ist nicht die feine Art, andere für die eigenen Fehler zu verraten, nur um glimpflich davonzukommen. Wie gesagt, es kommt auf ihn, die Fürsprache der Polizei und auf den Richter an.
bei so wenig Informationen kann man nichts sagen.
Strafe kann bis zu 15 Jahren gehen
15 Jahre!? Wo hast du das bitte her?
So 4-6 Jahre! Jedenfalls keine Bewährungsstrafe! In Asien würde es sogar die Todesstrafe geben!
Es kommt auf das Vorleben, den Zeitraum und die ermittelte Menge an. Das geht ab ca. 1 Jahr los... Eine Strafe auf Bewährung gibt's in den seltensten Fällen. Was mir bei den Fragen auffällt: Es waren immer nur die "Freunde" ;)
Danke für die Antwort und ja ein Freund :D ich selber bin ein weiblein und im 6. Monat schwanger, da lässt man die Finger von dem zeug ;)
Freiheitsstrafe, mind. 1 Jahr bis zu 5 Jahren.
Warum mindestens ein Jahr? Weil hier ein "besonders schwerer Fall" durch das gewerbsmäßige Handeln gegeben ist.