Welche Steuern und Sozialabgaben bleiben den Beamten erlassen?

4 Antworten

Verwirrend ... entweder beantwortet man deine Frage in der Überschrift oder man reagiert auf den Text. Beides völlig unterschiedliche Antworten.

Renten- und Arbeitslosenversicherung entfällt.

Die KV erfolgt entweder inform von Beihilfe oder Heilfürsorge (bundeslandabhängig). Im Falle der Beihilfe ist der Rest vom Beamten privat zu versichern und muss auch so bezahlt werden.

Eine Pflegeversicherung sollte Bestandteil der privaten KV sein.

Gut bedient sind die Beamten außerdem mit einer Anwartschaft und/oder Dienstunfähigkeitsversicherung.

So wenig ist das rundherum nicht an Abgaben!

Gruß S.

Hallo PeterHuber,

am Gehalt eines Beamten wird die Lohnsteuer, evt. auch die Kirchensteuer, und der Solidaritätszuschlag abgezogen.

Da ein Beamter keine Renten-, noch Arbeitslosenansprüche hat, zahlt er auch keine Sozialversicherungsbeiträge.

Seine private Krankenversicherung zahlt er direkt an die PKV und zwar nur mit 50 % aktiver Leistungserstattung. Für die restlichen 50 % kommt der Dienstherr auf über die Beihilfevorschriften.

Würde der Beamte eine gesetzliche Krankenkasse wählen, müsste er von seinem Bruttogehalt ca. 17 % als Krankenkassenbeitrag zahlen.

Der Dienstherr beteiligt sich nicht an diesen Beiträgen.

Gruß Apolon

Die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag. Optional ist noch die Kirchensteuer. Ansonsten müssen sie natürlich noch ihre private Kranken- und Pflegeversicherung vom Nettoeinkommen bezahlen.

Ok, danke für deine schnelle Antwort!

Also müssen Beamte gar keine Sozialabgaben bezahlen? Oder müssen sie nur weniger zahlen?

@PeterHuber7

Sozialabgaben müssen nicht gezahlt werden. Je nach Dienstherrn und Tätigkeit kommen aber noch Kosten für die private Krankenversicherung hinzu.

Hallo Wilees,

der von dir genannte Artikel endet mit folgendem Hinweis:

Der Autor ist Mitglied der AfD.

Wenn man den Text dann liest, stellt man fest, dass das AFD-Mitglied keinen blassen Schimmer hat.

1. zahlen Beamte einen höheren Steuersatz, als Angestellte.

2. wenn man gemäß der Ausbildung die unterschiedlichen Einkünfte  der Beamten und Angestellte gegenüber stellt, kommt man zu dem Ergebnis, dass Angestellte ein viel höheres Einkommen haben.

3. Wenn man gemäß der Tätigkeit im ÖD - Angestellte und Beamte vergleicht kann es vorkommen, dass Beamte nicht befördert werden, da der Stellenplan die Gehaltsgruppe nicht vorsieht. Ein Angestellter dagegen hat einen Rechtsanspruch auf die Entgeltgruppe die seinen Tätigkeitsmerkmalen entspricht. Und dies kann er auch einklagen.

Gruß Apolon

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