Welche Selbständigkeit muss eine Visagistin anmelden?
Ich habe die Möglichkeit in einem Geschäft meine Dienste als Visagistin anzubieten. Meine Recherche hat ergeben, dass ich als Freiberuflerin mich nur beim Finanzamt anmelden muss, da Visagisten als Freie Berufe zählen. Andere widerum sagen, Gewerbe anmelden und Beiträge bei der Kammer bezahlen. Ich möchte den Service nur geringfügig machen, dh ohne große Einnahmen. Max. 100 Euro im Monat. Was ist denn jetzt die beste Alternative? KV läuft über meinen Mann
2 Antworten
Ob eine Visagistin wirklich freiberuflich ist? Das sind diese sogenannten Katalogberufe (z.B. Anwälte, Steuerberater); Visagisten fallen, wenn ich mich recht erinnere, aber nicht darunter. Was auf jeden Fall zu tun ist: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über elster-online (authentifiziert) ausfüllen und ans Finanzamt schicken, da eine Erfassung als Unternehmer auf jeden Fall erfolgen muss. Was die Gewerbeanmeldung betrifft: Vielleicht mal beim Gewerbeamt nachfragen.
Da der Beruf der Visagistin kein gesetzlich geschützter Begriff ist und keine genau definierten Inhalte hat, ist das mit Sicherheit kein Freier Beruf.
Egal, wieviel du verdienen wirst, du musst von Anfang an ein Gewerbe anmelden. Und vergiss nicht die Betriebshaftpflichtversicherung, denn bei Unverträglichkeiten kann es schnell Ärger geben.
Wenn du in der Familienversicherung bleiben willst, dann muss dein Gewinn im Monat unter 425 € bleiben.